Immobilienrecht Spanien

Beratung auf Deutsch und Spanisch zum Immobilienrecht in Spanien

Unsere Beratung in diesem Bereich umfasst beispielsweise folgende Fragen:

  • Anforderung von Grundbuch und Handelsregisterauszügen,
  • Vorbereitung aller Art von Immobilienverträgen:Arrasverträge (sog. Vorverträge vor eigentlichem Kaufvertrag), Mietverträge, Kaufverträge, Wohnungstauschverträge, usw.,
  • Erledigung aller notwendigen Geschäftsgänge bezüglich der Eintragung ins Grundbuch,
  • Steuerliche Informationen Steuerinfos über Immobilienbesitz in Spanien,
  • Rechtliche Betreuung bei aller Art von Ansprüchen wegen Baumängeln,
  • usw.

 

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Wussten Sie schon?

Wir haben langjährige Erfahrung bei der Vorbereitung und Abwicklung von Immobiliengeschäften. In Spanien sind auch Vorverträge ohne notarielle Beurkundung wirksam. Sie sollten sich daher schon diesbezüglich von uns beraten zu lassen. Sonst können unvorhersehbare Risiken eintreten. Sie brauchen nicht vor Ort zur Beurkundung zu erscheinen, da wir Sie gern vertreten. So sparen Sie Zeit und Kosten.

Fragen Sie uns

Für alle diese Fragen werden Sie bei uns nicht nur eine erste rechtliche Beratung finden, sondern auch viele andere Leistungen wie z.B., Mustervertäge auf spanisch und nach spanischem Recht, die Möglichkeit vor spanischen Gerichten vertreten zu werden, rechtliche Betreuung für eine Gesellschaftsgründung in Spanien, usw.

Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Consuelo Molino-Ortega
Tel. 0049 69 242 662 53

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Fragen können Sie gern in unserem Forum stellen.