Zwangsvollstreckung ausländischer (z.B. deutscher) Zahlungstitel in Spanien
Die Zwangsvollstreckung aus deutschen Titeln gegen Schuldner, die sich in Spanien aufhalten und in diesem Land Gütern besitzen, muss aufgeführt werden, wenn die Gläubiger ihren Kreditanspruch erfüllt sehen wollen.
Es handelt sich für die Gläubiger um eine kostenträchtige und zeitaufwendige Angelegenheit, die aber mit guter rechtlicher Beratung einfacher, schneller und vor allem kostengünstiger wird.
Deutsche Urteile sind aufgrund der EU-Verordnung 44/2001 ohne gesonderte Anerkennung in Spanien zu vollstrecken. Grundlagen und Voraussetzungen für einen europäischen Vollstreckungstitel bezüglich unbestrittener Forderungen wurden außerdem mit der Verordnung (EG) 805/2004 aus dem Jahre 2004 geschaffen.
Die Existenz dieser Rechslage kann jedoch nicht vermeiden, dass die Zwangsvollstreckung in Spanien in der Praxis vor erhebliche Schwierigkeiten gestellt werden kann, wenn man sich mit dem Recht dieses Landes, insbesondere mit seinem Prozessrecht, nicht auskennt.
Unsere Kanzlei bietet Ihnen die Möglichkeit, das ganze Verfahren in Spanien einzuleiten.
Lassen Sie sich beraten!Ihre Vorteile bei uns:
| Fragen Sie uns:Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Consuelo Molino-Ortega Tel. 0049 69 242 662 53 Zwangsvollstreckung und Forderungsbeitreibung Fragen können Sie gern in unserem Forum stellen. |