Zwangsvollstreckung ausländischer (z.B. deutscher) Zahlungstitel in Spanien

Die Zwangsvollstreckung aus deutschen Titeln gegen Schuldner, die sich in Spanien aufhalten und in diesem Land Gütern besitzen, muss aufgeführt werden, wenn die Gläubiger ihren Kreditanspruch erfüllt sehen wollen.

Es handelt sich für die Gläubiger um eine kostenträchtige und zeitaufwendige Angelegenheit, die aber mit guter rechtlicher Beratung einfacher, schneller und vor allem kostengünstiger wird.

Deutsche Urteile sind aufgrund der EU-Verordnung 44/2001 ohne gesonderte Anerkennung in Spanien zu vollstrecken. Grundlagen und Voraussetzungen für einen europäischen Vollstreckungstitel bezüglich unbestrittener Forderungen wurden außerdem mit der Verordnung (EG) 805/2004 aus dem Jahre 2004 geschaffen.

Die Existenz dieser Rechslage kann jedoch nicht vermeiden, dass die Zwangsvollstreckung in Spanien in der Praxis vor erhebliche Schwierigkeiten gestellt werden kann, wenn man sich mit dem Recht dieses Landes, insbesondere mit seinem Prozessrecht, nicht auskennt.

Unsere Kanzlei bietet Ihnen die Möglichkeit, das ganze Verfahren in Spanien einzuleiten.

Lassen Sie sich beraten!

Ihre Vorteile bei uns:

  • Unsere Anwälte verfügen über fundierte Kenntnisse des spanischem Rechts,
  • Als in Spanien zugelassene Anwälte können wir die notwendige Schriftsätze beim jeweils örtlich zuständigen Gericht einrichten,
  • Da die Hinzuziehung eines Gerichtsprokurators in Spanien erforderlich ist, kontaktieren wir direkt einen spanischen Prokurator für Sie,
  • Wir erledigen die notwendige Übersetzung aller Unterlagen auf Spanisch,
  • usw.

Fragen Sie uns:

Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Consuelo Molino-Ortega

Tel. 0049 69 242 662 53

Zwangsvollstreckung und Forderungsbeitreibung

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