Beratervertrag

Erklärung zu diesem Mustervertrag:

Bei diesem Beratervertrag handelt es sich um einen Standardvertrag. Der Berater wird als freier Mitarbeiter eingestellt, so dass der Berater keinen Weisungen unterliegt und bei der Bestimmung der Arbeitszeit und des Arbeitsortes frei ist.

Zwischen 

___________________________ (Name/ Firmierung)

___________________________ (Anschrift)

- nachfolgend Auftraggeber -

und Herrn/Frau

___________________________ (Vor- und Nachname)

___________________________ (Anschrift)

- nachfolgend Berater -

wird folgender Beratervertrag vereinbart:

§ 1 Tätigkeit und Aufgabengebiet

(1) Der Berater wird für den Auftraggeber tätig sein. Seine Tätigkeit besteht insbesondere in der Beratung des Auftraggebers auf dem Gebiet ___________________.

(2) Der Berater steht in keinem Angestelltenverhältnis zum Auftraggeber.

(3) Der Berater ist in der Bestimmung seines Arbeitsortes und seiner Arbeitszeit frei. Er verpflichtet sich aber, für den Auftraggeber wöchentlich ___ Stunden tätig zu sein.

§ 2 Vergütung

(1) Der Berater erhält für seine Tätigkeit ein Stundenhonorar von ________Euro, soweit er mehrwertsteuerpflichtig ist, zzgl. Mehrwertsteuer. Das Honorar wird jeweils bis zum ________ eines Monats für den vorangegangenen Monat abgerechnet.

(2) Steuern und Sozialabgaben führt der Berater selbst ab. Ansprüche auf Urlaub und Vergütungsfortzahlung bestehen nicht.

§ 3 Aufwendungsersatz

(1) Die Firma ersetzt dem Berater die erforderlichen und nachgewiesenen Aufwendungen für Reisen, Telefon und Porto, die in Ausübung seiner Aufgaben im Rahmen dieses Vertrages entstehen, bis zu einer Höhe von ___________ Euro monatlich.

(2) Der Berater wird seine Aufwendungen monatlich, spätestens bis zum Werktag des nachfolgenden Monats abrechnen.

§ 4 Treuepflicht

(1) Der Berater verpflichtet sich, über alle ihm während seiner Tätigkeit für beim Auftraggeber bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses Stillschweigen zu bewahren.

(2) Der Berater verpflichtet sich, während der Dauer des Vertragsverhältnisses nicht für ein Unternehmen tätig zu sein, das mit dem Auftraggeber in Wettbewerb steht. Davon ausgenommen ist die Tätigkeit für folgende Unternehmen: 

[ENDE DER VORSCHAU]




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