Architektenvertrag Kurzform

Architektenvertrag

Zwischen dem Bauherrn / der Bauherrin

Herr/Frau  .................................
Anschrift

und dem Architekten

Herrn/Frau .................................
Anschrift

 

§ 1 Vertragsgrundlagen und Haftung

Für die Leistungen des Architekten gilt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Für seine Honorierung gilt die Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen in der bei Vertragsabschluss geltenden Fassung.

 

§ 2 Vertragsgegenstand

(präzise Beschreibung notwendig!!, Änderung durch den Bauherrn lösen zusätzlichen Honoraranspruch aus!)

Von den Leistungsbildern des § 33 HOAI werden vereinbart:

  • die Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung),
  • die Leistungsphase 2 (Vorplanung),
  • die Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung),
  • die Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung),
  • die Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung),
  • die Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe),
  • die Leistungsphase 7 (Mitwirkung bei der Vergabe),
  • die Leistungsphase 8 (Objektüberwachung - Bauüberwachung).

(Nur wenn es unvermeidlich ist!):

  • die Leistungsphase 9 (Objektbetreuung und Dokumentation)

(Empfehlung: Am besten weglassen oder dafür eigenen Vertrag machen!)

 

§ 3 Honorierung

(1) Es gilt die Honorarzone III nach § 5 HOAI in Verbindung mit den Objektlisten der Anlage 3. Es gelten die Mittelsätze des § 34 HOAI.

(2) Die Berechnung der Nebenkosten gemäß § 14 HOAI wird mit ___% des Honorars pauschaliert.

(3) Zu den Kosten nach Absatz (1) und (2) kommt die gesetzliche Umsatzsteuer gemäß § 16 HOAI.

 

§ 4 Haftung

Die Haftung des Architekten im Rahmen des BGB beschränkt sich auf eigene 

[ENDE DER VORSCHAU]




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