Vertrag über Erschließungsmaßnahmen und -kosten bei der Betriebsansiedlung

Zwischen der Stadt _______, vertreten durch den Bürgermeister und den Technischen Beigeordneten,

– nachfolgend Stadt genannt –

und

der _______ GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer _______,

nachfolgend Gesellschaft genannt,

 

§ 1 Allgemeines

Die Gemeinde beabsichtigt, an die Gesellschaft das Grundstück Gemarkung _______, Flur _______ Flurstück _______ zur Errichtung eines Bauhofes, bestehend aus Verwaltungsgebäuden, Lagerhallen und Lagerplatz zu veräußern. Das Grundstück liegt in dem durch den Bebauungsplan Nr. _______ festgesetzten Gewerbegebiet. Die an ihm vorbeiführende A-Straße ist nach § 242 Abs. 1 BauGB erschließungsbeitragsfrei, da es sich um eine sog. vorhandene Straße handelt. In dieser Straße liegt nur ein Straßenentwässerungskanal. Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes sollen an zwei anderen Seiten des Grundstücks die Panstraßen B und C vorbeiführen. Der Ausbau der B-Straße wird voraussichtlich in zwei Jahren erfolgen. Mit dem Ausbau der C-Straße, in die nach dem Entwässerungsrahmenplan der Gemeinde nur Regenwasser verlegt werden soll, wird in Kürze begonnen.

 

§ 2 Nichterhebung einer Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag für die B-Straße

Die Gemeinde wird die Gesellschaft nach Fertigstellung der B-Straße zu Erschließungsbeiträgen in gesetzlicher und satzungsmäßiger Höhe heranziehen. Sie sieht jedoch davon ab, Vorausleistungen auf den Erschließungsbeitrag gemäss § 133 Abs. 3 Satz 1 BauGB zu erheben; damit sollen die Gesellschaft während der Bauphase finanziell entlastet und die Betriebsansiedlung gefördert 

[ENDE DER VORSCHAU]




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