Rahmenvertrag IT-Dienstleistungen

Zwischen

 

…………………..

…………………...

(nachfolgend "Auftraggeber")

 

und

 

.............................

(nachfolgend "Auftragnehmer")

 

Einzeln oder gemeinsam im Folgenden auch "Partei" oder "Parteien" -

 

Präambel

Der Auftraggeber benötigt regelmäßig die Unterstützung des Auftragnehmers zur Pflege und Wartung seiner Software. Für einzelne Aufträge schließen die Parteien folgenden Rahmenvertrag.

 

1.   Vertragsgegenstand

Gegenstand dieses IT Rahmenvertrags ist die Abwicklung einzelner durch den Auftraggeber an den Auftragnehmer erteilter Aufträge zur Pflege und Wartung seiner Software.

 

2.   Leistungen

(1)  Die Wartung und Pflege der Software wird durch den Auftragnehmer entsprechend des jeweiligen Standes der Technik erbracht. Der Auftragnehmer berücksichtigt die allgemeinen Verfahrensbeschreibungen und Industriestandards (zB ITIL, DIN) sowie gegebenenfalls ihm schriftlich bekannt gemachte Vorgaben und Anwendungspraktiken des Auftraggebers. Die Leistungserbringung ist am letzten und dem unmittelbar vor diesem liegenden Stand der Software und am Interesse der Gesamtheit der Softwarenutzer auszurichten.

(2)  Eine Übertragung der Pflichten des Auftragnehmers auf Dritte oder die Beauftragung von Subunternehmern durch den Auftragnehmer ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Der Auftraggeber darf seine Zustimmung nicht ohne triftigen Grund verweigern.

(3)  Soweit im Zuge der Pflege und/oder Wartung neue Software geschrieben erfolgt deren Überlassung durch elektronische Zugänglichmachung.

(4)  Der Auftraggeber wird dabei seinerseits das ihm wirtschaftlich Zumutbare unternehmen, um eine dem Stand der Technik entsprechende Vorgehensweise zu ermöglichen.

 

3.   Mitwirkungspflichten des Auftraggebers 

(1)    Der Auftraggeber untersucht die Pflegeleistungen einschließlich ihrer Dokumentation unverzüglich nach ihrer Erbringung durch den Auftragnehmer, insbesondere im Hinblick auf Vollständigkeit der Leistungen und 

[ENDE DER VORSCHAU]




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