Notarielle Erklärung über gemeinsame elterliche Sorge

UR-Nr.           /20

 

Verhandelt

Zu Frankfurt am Main am ___________

Vor dem unterzeichnenden Notar

______________

mit dem Amtssitz in Frankfurt am Main

erschienen heute

Frau _________, ledig, geb. ________, Studentin, wohnhaft in ____________, nachfolgend Ehefrau genannt,

 

und

 

Herr _________, ledig, geb. ________, Kaufmann, wohnhaft in ___________, nachfolgend Ehemann genannt.

Frau ________ weist sich durch Personalausweis aus, Herr _____ ist von Person bekannt.

Auf Befragen durch den amtierenden Notar wurde festgestellt, dass eine Vorbefassung im Sinne des § 3 Absatz 1 Ziffer 7 BeurkG nicht vorliegt.

Die Erschienenen erklärten:

 

Wir sind die Eltern des am ………… geborenen Kindes ………….

Wir sind nicht miteinander verheiratet.

Der Erschienene zu 2. hat am ………… mit Zustimmung der Erschienenen zu 1. die Vaterschaft anerkannt.

Wir versichern, dass keine gerichtliche Entscheidung über die elterliche Sorge nach den §§ 1671, 1672 BGB getroffen wurde, mithin das Familiengericht keine Entscheidungen über die elterliche Sorge in Bezug auf unser gemeinsames Kind getroffen hat. Da die elterliche Sorge nicht durch das Familiengericht geregelt wurde, existiert auch keine Änderung einer solchen Entscheidung nach § 1696 Abs. 1 BGB.

Wir geben die nachfolgende Vereinbarung auch nicht unter einer Bedingung oder unter einer Zeitbestimmung ab.

In Kenntnis dieser Umstände erklären wir:

[ENDE DER VORSCHAU]

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