Unterhaltsvereinbarung zugunsten des gemeinsamen Kindes für die Dauer des Getrenntlebens

UR-Nr.           /2000

 

Verhandelt

Zu Frankfurt am Main am ___________

Vor der unterzeichnenden Notarin

______________

mit dem Amtssitz in Frankfurt am Main

erschienen heute

Frau _________, ledig, geb. ________, Studentin, wohnhaft in ____________, nachfolgend Ehefrau genannt,

und

Herr _________, ledig, geb. ________, Kaufmann, wohnhaft in ___________, nachfolgend Ehemann genannt.

Frau ________ weist sich durch Personalausweis aus, Herr _____ ist von Person bekannt.

Auf Befragen durch die amtierende Notarin wurde festgestellt, dass eine Vorbefassung im Sinne des § 3 Absatz 1 Ziffer 7 BeurkG nicht vorliegt.

Die Erschienenen erklärten:

Wir sind seit dem __________ miteinander verheiratet. Aus unserer Ehe ist das Kind ___________, geboren am _________, hervorgegangen. Wir leben seit __________ voneinander getrennt. Das gemeinsame Kind befindet sich in der Obhut der Ehefrau. Für die Dauer des Getrenntlebens (und für den Fall der rechtskräftigen Scheidung) treffen die Parteien folgende Unterhaltsvereinbarung zugunsten des gemeinsamen Kindes:

 

1. Der Ehemann verpflichtet sich, für das gemeinsame Kind einen monatlichen, im Voraus bis zum Dritten eines jeden Monats zu entrichtenden Unterhaltsbetrag in Höhe von _______ % des Regelbetrages nach der Regelbetrag-Verordnung West für die jeweilige Altersstufe des Kindes an die Ehefrau zu zahlen.

2. Bemessungsgrundlage für die Unterhaltsberechnung ist[ENDE DER VORSCHAU]

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