Vereinbarung zum Trennungsunterhalt

UR-Nr.           /2000

 

Verhandelt

Zu Frankfurt am Main am ___________

Vor der unterzeichnenden Notarin

______________

mit dem Amtssitz in Frankfurt am Main

erschienen heute

Frau _________, ledig, geb. ________, Studentin, wohnhaft in ____________, nachfolgend Ehefrau genannt,

und

Herr _________, ledig, geb. ________, Kaufmann, wohnhaft in ___________, nachfolgend Ehemann genannt.

Frau ________ weist sich durch Personalausweis aus, Herr _____ ist von Person bekannt.

Auf Befragen durch die amtierende Notarin wurde festgestellt, dass eine Vorbefassung im Sinne des § 3 Absatz 1 Ziffer 7 BeurkG nicht vorliegt.

 

Die Erschienenen erklärten:

Wir sind seit dem ____________ miteinander verheiratet und leben seit dem ____________ voneinander getrennt.

 

1. Der Ehemann verpflichtet sich, an seine Ehefrau, beginnend mit dem ____________, einen monatlichen, im Voraus bis zum dritten Werktag eines Monats zu entrichtenden Unterhaltsbetrag in Höhe von € __________ zu zahlen.

2. Grundlage für die Unterhaltsbemessung ist dabei ein monatliches durchschnittliches Nettoeinkommen des Ehemannes von € ____________, das um folgende berufs- und ehebedingten Auf¬wendungen berei-nigt wurde:

a) Berufsbedingte Fahrtkosten € ____________

b) Darlehensrückzahlung (__________ Bank) € ____________

c) ____________ € ____________

Maßgeblich ist somit ein durchschnittliches bereinigtes Nettoein¬kommen in Höhe von € ____________.

Hiervon abgesetzt wurden die Unterhaltszahlungen für das am _____________ geborene gemeinsa-me Kind in Höhe von monat¬lich € ____________.

Auf Seiten der Ehefrau wurde ein durchschnittliches monatli¬ches Nettoeinkommen von € ____________ zugrundegelegt, das seinerseits um folgende berufs- und ehebedingten Aufwen¬dungen 

[ENDE DER VORSCHAU]




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