Geschäftsordnung des Aufsichtsrates einer AG

Präambel
Die vorliegende Geschäftsordnung regelt die Organisation und Arbeitsweise des Aufsichtsrats der [Name der AG] gemäß den Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) und der Satzung der Gesellschaft.

§ 1 Aufgaben und Zuständigkeiten

  1. Der Aufsichtsrat überwacht die Geschäftsführung der Gesellschaft.
  2. Er berät den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens und wirkt bei grundlegenden Entscheidungen mit.

§ 2 Zusammensetzung und Wahl

  1. Der Aufsichtsrat besteht aus [Anzahl] Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden.
  2. Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder beträgt höchstens fünf Jahre. Wiederwahl ist zulässig.

§ 3 Sitzungen

  1. Der Aufsichtsrat tritt mindestens viermal im Jahr zusammen.
  2. Sitzungen werden vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats einberufen und geleitet. Bei Verhinderung des Vorsitzenden übernimmt sein Stellvertreter diese Aufgabe.
  3. Eine Sitzung muss ebenfalls einberufen werden, wenn ein Mitglied des Aufsichtsrats oder des Vorstands dies unter Angabe von Gründen verlangt.

§ 4 Beschlussfassung

  1. Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder an der Sitzung teilnimmt.
  2. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.
  3. Über die Sitzungen sind Protokolle zu führen, die vom Vorsitzenden und vom Protokollführer zu unterzeichnen sind.

§ 5 Ausschüsse

  1. Der Aufsichtsrat 

    [ENDE DER VORSCHAU]




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