Bericht des Vorstands gem. § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG i.V.m. § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG zu Punkt xx der Tagesordnung

§ 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG bietet Aktiengesellschaften die Möglichkeit, aufgrund einer Ermächtigung der Hauptversammlung eigene Aktien bis zu insgesamt 10% ihres Grundkapitals zu erwerben. Tagesordnungspunkt 10 enthält den Vorschlag, eine entsprechende Ermächtigung, die auf einen Zeitraum von 18 Monaten beschränkt ist, zu erteilen. Damit soll der Vorstand in die Lage versetzt werden, im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre eigene Aktien über die Börse oder anderweitig bis zur Höhe von insgesamt 10% des derzeitigen Grundkapitals der Gesellschaft erwerben zu können. Die dem Vorstand durch die Hauptversammlung am 09. Februar 2006 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG erteilte Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ist bis zum 30. Juni 2007 befristet. Der Beschlussvorschlag regelt die Möglichkeiten der Gesellschaft sowohl im Hinblick auf die Modalitäten des Erwerbs der eigenen Aktien als auch im Hinblick auf ihre anschließende Verwendung. Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10% des Grundkapitals entfallen. Die Ermächtigung darf nicht zum Zwecke des Handelns mit eigenen Aktien genutzt werden.

 

Die von der Gesellschaft erworbenen eigenen Aktien können über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot mit Bezugsrecht an alle Aktionäre wieder veräußert werden. Mit diesen Möglichkeiten wird sowohl beim Erwerb als auch bei der Veräußerung der Aktien der Grundsatz der Gleichbehandlung der Aktionäre gewahrt.

 

Darüber hinaus kann die Gesellschaft die erworbenen eigenen Aktien auch außerhalb der Börse ohne ein an alle Aktionäre gerichtetes öffentliches Angebot veräußern, wenn der Preis der Aktien den Börsenkurs zur Zeit der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Mit dieser Ermächtigung wird von der in § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG vorgesehenen Möglichkeit zum erleichterten Bezugsrechtsausschluss entsprechend

§ 186 Abs. 3 

[ENDE DER VORSCHAU]




Jetzt das vollständige Dokument lesen

Das vollständige Dokument "Bericht des Vorstands gem. § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG i.V.m. § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG" können Sie nach dem Kauf sehen, als Word - Dokument (.docx) speichern und bearbeiten.

Garantiert keine Folgekosten. Zeitlich unbeschränkter Zugang zu allen Dokumenten. Kein Abo., weitere Infos

Preis zzgl. MwSt. Angebot richtet sich nur an gewerbliche Kunden.

 

Sie haben bereits einen Zugang?
Bitte hier einloggen.

Sie haben nicht den passenden Vertrag gefunden?

Nicht den passenden Vertrag gefunden?

Unsere Fachanwälte beraten Sie gern.

Schreiben Sie uns!




Liesegang & Partner stellt Ihnen Musterverträge, Vorlagen, AGB und Formulare für alle geschäftlichen Bereiche zur Verfügung. Unsere Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht, IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz beraten Sie zur Vertragsgestaltung und vertreten Sie auch gerichtlich bei der Durchsetzung Ihrer Verträge.