Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals sowie die entsprechende Satzungsänderung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:

1. Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum ___ mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder in Teilbeträgen um insgesamt bis zu EUR xx.000,00 durch Ausgabe von bis zu xx.000 neuen nennbetragslosen Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 20__). Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen,

 

- soweit es erforderlich ist, um Spitzenbeträge auszugleichen;

- wenn eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen 10 % des Grundkapitals nicht überschreitet und der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet (§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG); die Anzahl der hiernach unter Ausschluss des Bezugsrechts auszugebenden Aktien reduziert sich um die Zahl jener Aktien, die in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG während der Laufzeit dieser Ermächtigung ausgegeben wurden oder die aufgrund von während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zum Zeitpunkt ihrer Ausnutzung ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen ausgegeben wurden oder auszugeben sind;

- wenn die Aktien gegen Sacheinlagen im Zusammenhang mit Unternehmenszusammenschlüssen angeboten oder ausgegeben werden, um Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen oder Unternehmensteile zu erwerben;

2. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital festzulegen. Der[ENDE DER VORSCHAU]

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