Gemeinschaftsunternehmen zwischen zwei GmbH

Gesellschaftsvertrag eines Gemeinschaftsunternehmens
zwischen


____________ in ____________
– nachfolgend A-GmbH genannt –

und
____________ in ____________
– nachfolgend B-GmbH genannt –

I. Firma, Sitz, Geschäftsjahr
1.    Die Firma der Gesellschaft lautet: ____________ GmbH.
2.    Der Sitz der Gesellschaft ist ____________.
3.    Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

II. Geschäftsgegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung von Spezialöfen auf dem Gebiet der Chip-Herstellung.

III. Stammkapital
1.    Das Stammkapital beträgt € 500.000,-.
2.    Die Gesellschafter übernehmen die Stammeinlage wie folgt:
a)    Die A-GmbH eine Stammeinlage von € 250.000,-,
b)    die B-GmbH eine Stammeinlage von € 250.000,-.
3.    Die Stammeinlagen werden in bar erbracht. Jede Stammeinlage ist sofort zur Hälfte zur Zahlung fällig, die weitere Hälfte nach Aufforderung durch die Geschäftsführung.

IV. Geschäftsführung
1.    Die Gesellschaft hat zwei Geschäftsführer. Jeder Gesellschafter bestellt einen Geschäftsführer.
2.    Die Zuständigkeit für den Abschluss, die Änderung oder die Beendigung von Dienstverträgen mit Geschäftsführern obliegt dem Aufsichtsrat.
3.    Die Geschäftsführer sind gemeinschaftlich zur Geschäftsführung befugt. Kommt keine Einigung unter den Geschäftsführern zustande, entscheidet der Aufsichtsrat.

V. Aufsichtsrat
1.    Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat besteht aus zwei Mitgliedern. Jeder[ENDE DER VORSCHAU]

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