Rahmen-Urkunde zur Gründung einer GmbH und zur Bestellung des ersten Geschäftsführers

Verhandelt

 

zu Frankfurt am Main am ________

 

Vor der unterzeichnenden Notarin ______________

mit dem Amtssitz in Frankfurt am Main, _______________,

 

erschien heute

Herr (...) geboren am _________, Anschrift: ____________, ausgewiesen durch Personalausweis.

 

Auf Befragen durch die amtierende Notarin wurde festgestellt, dass eine Vorbefassung im Sinne des § 3 Absatz 1 Ziffer 7 BeurkG nicht vorliegt.

 

I.

Der Erschienene erklärte:

Ich errichte hiermit eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma _______ GmbH und stelle den dieser Niederschrift als Anlage beigefügten Gesellschaftsvertrag fest.

Gemäß dem Gesellschaftsvertrag übernimmt Herr (...) eine Stammeinlage i.H.v. EURO 25.000,00.

Die Kosten dieser Beurkundung und ihrer Durchführung trägt gemäß dem Gesellschaftsvertrag die Gesellschaft.

 

II.

Sodann erklärte der Erschienene:

Hiermit wird unter Verzicht auf alle Form- und Fristvorschriften eine Gesellschafterversammlung abgehalten und Herr (...) zum Geschäftsführer bestellt. Er vertritt die Gesellschaft einzeln und ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Der Geschäftsführer wird ermächtigt, bereits vor Eintragung der GmbH die Geschäftsaktivitäten der Gesellschaft aufzunehmen.

Sodann wurde die Gesellschafterversammlung geschlossen.

Die Notarin wies den Erschienenen darauf hin, dass

  • dass ein Gesellschafter und die Personen, für deren Rechnung sie Stammeinlagen übernommen haben, der Gesellschaft als Gesamtschuldner haften, falls zum Zwecke der Errichtung der Gesellschaft falsche Angaben gemacht worden sind oder die Gesellschaft durch Einlagen oder Gründungsaufwand vorsätzlich oder grob fahrlässig geschädigt worden ist,
  • dass ein Gesellschafter, der zum Zwecke der Errichtung der 

    [ENDE DER VORSCHAU]




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