Gründungsformular
Notwendige Unterlagen für die Gründung einer Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens in Deutschland
Die Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens muss in Deutschland zum Handelsregister angemeldet werden. Zuständig ist das Handelsregister in dessen Bezirk die Zweigniederlassung vorliegt.
1. Erforderlich sind folgende Angaben:
Ort der Zweigniederlassung:
_________________________________
Name der Zweigniederlassung:
_________________________________
Adresse der Geschäftsräume der Zweigniederlassung:
_________________________________
Gegenstand des Betriebes der Zweigniederlassung:
_________________________________
Angabe über das Register, bei dem die Gesellschaft geführt wird und die Nummer des Registereintrages, wenn es ein solches gibt:
_________________________________
Rechtsform der Gesellschaft:
_________________________________
[ENDE DER VORSCHAU]
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