Gründungsformular

 

Notwendige Unterlagen für die Gründung einer Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens in Deutschland

 

Die Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens muss in Deutschland zum Handelsregister angemeldet werden. Zuständig ist das Handelsregister in dessen Bezirk die Zweigniederlassung vorliegt.

 

1.            Erforderlich sind folgende Angaben:

 

Ort der Zweigniederlassung:    

 

_________________________________

 

Name der Zweigniederlassung:

 

_________________________________

 

Adresse der Geschäftsräume der Zweigniederlassung:

 

_________________________________

 

Gegenstand des Betriebes der Zweigniederlassung:

 

_________________________________

 

Angabe über das Register, bei dem die Gesellschaft geführt wird und die Nummer des Registereintrages, wenn es ein solches gibt:

 

_________________________________

 

Rechtsform der Gesellschaft:

 

_________________________________

 

[ENDE DER VORSCHAU]

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