Gesellschaftsvertrag der OHG bei zwei Gesellschaftern
Die Unterzeichnenden
1. Herr/Frau
2. Herr/Frau
schließen mit Wirkung vom folgenden
Gesellschaftsvertrag einer Offenen Handelsgesellschaft
§ 1 Firma, Sitz
(1) Die Firma der Offenen Handelsgesellschaft lautet und OHG.
(2) Der Sitz der Gesellschaft ist in .Wird der Geschäftsbetrieb örtlich verändert, so ändert sich der Sitz der Gesellschaft, ohne dass es der Zustimmung eines Gesellschafters oder einer Änderung des Gesellschaftsvertrages bedarf.
§ 2 Gegenstand des Unternehmens, Geschäftsjahr
(1) Gegenstand der Gesellschaft ist . Die Gesellschaft darf sich an anderen Unternehmen beteiligen, solche übernehmen sowie die Geschäftsführung innehaben. Ferner darf sie Zweigniederlassungen errichten.
(2) Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr beginnt mit Unterzeichnung dieses Vertrages und endet am 31.12. .
oder
(2) Das Geschäftsjahr der Gesellschaft beginnt am und endet am .
§ 3 Gesellschafter, Gesellschaftskapital
(1) Gesellschafter sind und .
(2) Die Gesellschafter haben eine Bareinlage von EUR zu erbringen, die zum fällig ist.
oder
(2) Die Gesellschafter haben auf die Dauer von Jahren, beginnend ab , eine monatliche Bareinlage in Höhe von EUR, fällig bis zum 3. eines jeden Monats, zu leisten.
oder
(2) Das Gesellschaftsvermögen ergibt sich aus der hiermit Bestandteil des Vertrages gewordenen Anlage I.
Am Kapital sind beteiligt:
1. mit %,
2. mit %.
(3) Eine Verpflichtung zur Erhöhung des Gesellschaftskapitals ist nur mit einstimmigem Gesellschaftsbeschluss zulässig.
oder
(3) Das Gesellschaftskapital kann durch Mehrheitsbeschluss der Gesellschafter um maximal EUR erhöht werden. Diese Beiträge sind in bar und von allen Gesellschaftern gleich hoch zu entrichten. Die Zahlung ist Monate nach Beschlussfassung fällig. Der Betragserhöhung liegt im übrigen folgender Zweck zugrunde:
§ 4 Gesellschafterkonten
(1) Die Bareinlagen nach § 3 Abs. 2 werden jeweils auf die für jeden Gesellschafter geführten[ENDE DER VORSCHAU]
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