Gründung einer schweizer Gesellschaft

1. Gründung einer schweizer GmbH

 

Das Mindestkapital für eine GmbH-Gründung beträgt 20.000,00 schweizer Franken. Die GmbH muss ähnlich wie in Deutschland auch vor einem Notar gegründet werden und in das Handelsregister eingetragen werden. Vor der Eintragung können die Geschäftsaktivitäten zwar grundsätzlich aufgenommen werden, jedoch gestaltet sich dies in der Praxis schwierig, da ohne einen Handelsregisterauszug, Miet- und Versorgungsverträge nicht abgeschlossen werden.

Das Eintragungsverfahren dauert ca. 2 bis 4 Wochen. Die Gründungskosten betragen ca. 3.000,00 schweizer Franken. Für eine anwaltliche Beratung bezüglich der Unternehmensgründung durch einen schweizer Kollegen, werden ca. 500 schweizer Franken berechnet.

Ein wesentlicher Nachteil der GmbH ist, dass ein Ausländer ohne einen Wohnsitz in der Schweiz, nicht Geschäftsführer sein kann. Es müsste ein schweizer Geschäftsführer bestellt werden. Dies ist jedoch sehr kostenintensiv, da die sehr hohe Haftung eines Geschäftsführers durch eine Geldzahlung kompensiert werden müsste.

 

[ENDE DER VORSCHAU]




Jetzt das vollständige Dokument lesen

Das vollständige Dokument "Gründung einer schweizer Gesellschaft " können Sie nach dem Kauf sehen, als Word - Dokument (.docx) speichern und bearbeiten.

Garantiert keine Folgekosten. Zeitlich unbeschränkter Zugang zu allen Dokumenten. Kein Abo., weitere Infos

Preis zzgl. MwSt. Angebot richtet sich nur an gewerbliche Kunden.

 

Sie haben bereits einen Zugang?
Bitte hier einloggen.

Sie haben nicht den passenden Vertrag gefunden?

Nicht den passenden Vertrag gefunden?

Unsere Fachanwälte beraten Sie gern.

Schreiben Sie uns!




Liesegang & Partner stellt Ihnen Musterverträge, Vorlagen, AGB und Formulare für alle geschäftlichen Bereiche zur Verfügung. Unsere Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht, IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz beraten Sie zur Vertragsgestaltung und vertreten Sie auch gerichtlich bei der Durchsetzung Ihrer Verträge.