Die organschaftliche Struktur der Gesellschaft ist ähnlich wie in Deutschland. Es gibt zum einen die Gesellschaftversammlung. Für den ausländischen Investor ist dabei interessant, dass Gesellschafterversammlungen auch im Ausland einberufen und durchgeführt werden können.

Falls alle Gesellschafter deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, sollte in der Satzung bereits eine entsprechende Bestimmung aufgenommen werden, dass Gesellschafterversammlungen auch in Deutschland stattfinden können.

Die Gesellschaftsführungsorgan kann dabei unterschiedliche Strukturen annehmen:

  • ein Alleingeschäftsführer, oder,
  • mehrere allein- oder gesamtvertretungsberechtige Geschäftsführer, oder,
  • Bildung eines Vorstandes (wohl nur für größere Unternehmungen interessant).

Die Gründung der Gesellschaft durch Ausländer unterliegt heutzutage 

[ENDE DER VORSCHAU]




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