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Merkblatt für Vereine

I. Ersteintragung des Vereins

1. Was ist ein Verein?

Ein Verein ist ein Zusammenschluss mehrerer Personen, die ein gemeinschaftliches Ziel verfolgen. Wenn Ihr Verein in das Vereinsregister eingetragen werden soll, müssen ihm mindestens sieben Mitglieder angehören.

2. Warum ein "eingetragener" Verein?

 Der Verein wird mit der Eintragung in das Vereinsregister rechtsfähig.

Er hat dann eine eigene Rechtspersönlichkeit, ist also eine sogenannte juristische Person.

Dies bedeutet, dass er z.B. Verträge abschließen, Vermögen erwerben, Erbe oder Vermächtnisnehmer werden, klagen oder verklagt werden kann.

Die Haftung der Mitglieder ist in der Regel auf das Vereinsvermögen beschränkt.

Anders ist es beim nicht eingetragenen Verein. Dieser ist keine rechtlich selbständige juristische Person; die Mitglieder stellen lediglich eine rechtliche Einheit dar. Das Vereinsvermögen steht dieser Einheit gesamthänderisch zu. Dem Grundsatz nach haften die Mitglieder für Vereinsschulden als Schuldner zur gesamten Hand und uneingeschränkt. Es wird jedoch nach heute herrschender Auffassung meist eine Haftungsbeschränkung auf das Vereinsvermögen angenommen. Danach haftet jedes Mitglied nur noch in Höhe seines Anteils. Eine besondere Klausel in der Satzung ist nicht erforderlich, da die Geschäftspartner eines nicht eingetragenen Vereins wissen müssen, dass sich die Mitglieder nicht persönlich verpflichten wollen.

3. Wie gründet man einen Verein? 

Zunächst werden von den Gründungsmitgliedern die für den künftigen Verein verbindlichen Regeln in einer Satzung niedergelegt. Die Satzung ist wesentlicher Teil der Verfassung des Vereins.

Diese Satzung müssen Sie dann in der Gründungsversammlung besprechen und annehmen, damit sie für den Verein wirksam wird.

Sie ist von mindestens sieben Vereinsmitgliedern zu unterschreiben.

Die Mindesterfordernisse der Satzung können Sie aus der beiliegenden Liste A "Satzungserfordernisse" entnehmen.

Unter B finden Sie ein Beispiel für das Gründungsprotokoll und unter C ein Muster für die Anmeldung des Vereins beim Amtsgericht.

Aus dieser Liste ergibt sich auch die Form der Anmeldung: Beglaubigung durch das Ortsgericht, eine Notarin oder einen Notar. Das für Sie zuständige Ortsgericht erfahren Sie von Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

4. Die gesetzliche Vertretung des Vereins 

Der Verein wird durch den Vorstand nach außen vertreten.

Die Satzung hat eine Regelung zu enthalten, aus der zu entnehmen sein muss, wie die einzelnen Vorstandsmitglieder den Verein vertreten können, das heisst, ob ein Vorstandsmitglied den Verein alleine oder nur zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten kann.

In der Satzung kann für bestimmte Rechtsgeschäfte eine Beschränkung der Vertretungsmacht vorgesehen werden. (Beispiel: Alle Rechtsgeschäfte über 5.000,- DM bedürfen der Genehmigung der Mitgliederversammlung.)

Wenn eine solche Regelung im Vereinsregister eingetragen werden soll, muss aus der Satzung eindeutig hervorgehen, dass diese Einschränkung nicht nur vereinsinternen Charakter hat, sondern gegenüber Dritten gelten soll.

Sie vereinfachen die Vertretung des Vereins nach außen, wenn Sie die Vertretungsbefugnis auf wenige Vorstandspositionen beschränken.

Dies schließt allerdings die Möglichkeit nicht aus, dem Verein auch einen erweiteren Vorstand für vereinsinterne Aufgaben zu geben. Die Personen, die dem erweiterten Vorstand angehören, können den Verein allerdings nicht nach außen vertreten.

 

5. Entwurf der Satzung

Die Satzung sollte gut gegliedert und verständlich sein und alle Möglichkeiten enthalten, die Ihnen die zukünftige Vereinsarbeit erleichtern.

Einzelheiten wie die Höhe der Beiträge, Aufnahmegebühr, Verfahrensweisen bei der Tätigkeit des Vorstands sollten nicht in die Satzung aufgenommen werden, da Sie sonst bei jeder Änderung auch die Satzung ändern müssen.

Diese Dinge regeln Sie besser in Beitrags- oder Geschäftsordnungen, die nicht Bestandteil der Satzung sein müssen.

Weitere Beratung und Unterstützung erhalten Sie durch

 

-      Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte,

-      Notarinnen und Notare,

-      überregionale Fachverbände,

-      zahlreiche Literatur, die auch Mustersatzungen enthält,

-      das Registergericht, soweit es sich um die Eintragung in das Vereinsregister handelt.

Sportvereine können die Mustersatzung des Landessportbund Hessen unter der Anschrift Otto-Fleck-Schneise 4, 60528 Frankfurt am Main anfordern, andere Vereine bei ihren Fachverbänden auf Kreis- oder Landesebene. Übernehmen Sie aber Mustersatzungen nicht unbesehen, sondern prüfen Sie ihre Brauchbarkeit gerade für Ihren Verein.

6. Gemeinnützigkeit (einen Link zum Steuerwegweiser Stichwort Gemeinnützigkeit finden Sie hier) Gemeinnützigkeit verlinkt

Ein Verein, der gemeinnützigen Zwecken dient, erhält auf Antrag durch das Finanzamt die Anerkennung als "gemeinnütziger Verein". Dies hat Steuerersparnisse und eine Kostenermäßigung für das Eintragungsverfahren beim Amtsgericht zur Folge.

Voraussetzung für die Anerkennung durch das Finanzamt ist aber, dass die Satzung einige in der Abgabenordnung 1977 (§§ 51 ff.) festgelegte Formulierungen enthält. Sie sollten, um Fehler zu vermeiden, den Satzungsentwurf dem Finanzamt vor der Gründungsversammlung zur Durchsicht vorlegen.

A: Satzungserfordernisse

Lfd. Nr.            Satzungserfordernisse                     gemäß §§ BGB      

Die Satzung muss enthalten:

1.                     Name (Verwechslungsgefahr, nicht "e.V.")   57, 65

2.                     Sitz                                                                57, 24

3.                     Zweck (nicht wirtschaftlicher)                         57, 21

4.                     Eintragungsabsicht ("e.V." im                         57

                        Namen genügt nicht, Eintragungs-

                        absicht muss ausdrücklich

                        genannt sein

Die Satzung soll enthalten:

 

5.                     Eintritt (Personenkreis, Bei-                 58 Nr. 1

                        trittserklärung und Aufnahme)

6.                     Austritt (freiwilliger Austritt             58 Nr. 1

                        muss möglich sein); Form,               39

                        Zeitpunkt, Ausschluss

7.                     Beiträge (ob und welche),                       58 Nr. 2

                        Angabe der Höhe nicht erforderlich

8.                     Vorstand (Zahl der Vorstands-            58 Nr. 3

                        mitglieder, Wahl, Amtsdauer,            26

                        Vertretungsmacht)

9.                     Voraussetzung der Berufung

                        der Mitgliederversammlung:                       58 Nr. 4

                        a) in den durch Satzung                        36, 37, 40

                            bestimmten Fällen

                        b) wenn das Interesse des                   36, 40

                             Vereins es erfordert

                             (zwingendes Recht)

                        c) wenn in der Satzung bestimmte            37 Abs. 1, 40

                            Teile oder - falls dort nicht geregelt,

                            1/10 der Mitglieder es verlangt

                            (zwingendes Recht)

 

10.                   Form der Berufung der Mitglieder-            58 Nr. 4

                        versammlung:

                        z.B. schriftlich oder durch Aushang;

                        mit oder ohne Tagesordnung;

                        Leitung; evtl. Einladungsfrist

11.                   Beurkundung der Beschlüsse der

                        Mitgliederversammlung:                        48 Nr. 4

                        Protokollbuch, Niederschrift,

                        von wem zu unterschreiben

12.                   Satzung soll von mindestens

                        sieben Mitgliedern unterschrieben

                        sein und die Angabe des Tages der

                        Errichtung enthalten

 

 

Die Satzung kann enthalten:

 

 

1.                     Zusätzliche Rechte und Pflichten

                        der Mitglieder

2.                     Zugehörigkeit des Vereins zu einem

                        übergeordneten Verein (z.B. Deutscher

                        Fussballbund)

3.                     Verschiedene Arten der Mitgliedschaften

                        (z.B. aktive Mitglieder, passive Mitglieder,

                        Ehrenmitglieder)

 

 

B: Protokoll über die Gründung des Vereins

 

Das Protokoll hat zu enthalten:

  1. den Ort und den Tag der Versammlung
  2. den Namen der Versammlungsleiterin oder des Versammlungsleiters,
  3. die gefassten Beschlüsse,
  4. die Angabe, dass die Satzung beraten und einstimmig angenommen wurde,
  5. Namen, Vornamen, Beruf, Wohnort und Funktion der in den Vorstand gewählten Mitglieder sowie das Abstimmungsergebnis und die Angabe über die Annahme der Wahl,
  6. Unterschriften der Personen, die nach den Bestimmungen der Satzung das Protokoll zu unterschreiben haben.

Hierbei sind die Bestimmungen der Satzung zu beachten.
 

C. Muster für die Anmeldung des Vereins

Briefkopf des Vereins                                                            Ort, Datum

An das

Amtsgericht

- Vereinsregister -

 

______________________

Wir die unterzeichnenden Vorstandsmitglieder, übersenden:

  1. Urschrift und zwei Abschriften der Satzung
  2. Abschrift des Gründungsprotokolls mit der Wahl des Vorstandes
  3. Gemeinnützigkeitsbescheinigung

und melden den Verein zur Eintragung in das Vereinsregister an.

Die Geschäftsstelle befindet sich in: ___________________________________.

Name, Beruf, Anschrift und Unterschriften der Vorstandsmitglieder gem. § 26 BGB in vertretungsberechtigter Zahl

(Die Unterschriften sind von einer Notarin oder einem Notar oder dem Ortsgericht zu beglaubigen. Eine Beglaubigung durch andere Ämter oder Dienststellen reicht nicht aus.)

Beim Amtsgericht sind einzureichen:

  1. Urschrift und zwei Abschriften der Satzung,
  2. Gründungsprotokoll,
  3. Anmeldung mit beglaubigten Unterschriften aller Vorstandsmitglieder

II. Änderungen bei bereits eingetragenen Vereinen

1. Was muss ins Vereinsregister eingetragen werden?

Zur Eintragung in das Vereinsregister sind anzumelden

  1. jede Änderung des Vorstandes unter Vorlage einer Abschrift des Wahlprotokolls,
  2. jede Satzungsänderung unter Vorlage von Urschrift und Abschrift des Protokolls, Änderungen der Satzung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Eintragung in das Vereinsregister, § 71 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB),
  3. die Auflösung des Vereins. Die Auflösung des Vereins und die Liquidatoren hat der Vorstand zur Eintragung anzumelden. Wurde der Verein durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst, ist der Anmeldung eine Abschrift des Auflösungsbeschlusses beizufügen.

 2. Sofortige Vornahme der vorgeschriebenen Anmeldungen

Die vorgeschriebenen Anmeldungen haben sofort zu erfolgen. Das Amtsgericht kann die Mitglieder des Vorstandes durch Festsetzung von Zwangsgeld zur Anmeldung anhalten.

 

3. Form der Anmeldung

 

Anmeldungen zum Vereinsregister sind vom Vorstand gemäß § 26 BGB, d.h. von den vertretungsberechtigten Vorstandsmitgliedern in erforderlicher Zahl in notariell oder ortsgerichtlich beglaubigter Form vorzunehmen.

4. Form und Inhalt des Protokolls

 

Die Protokolle sollten möglichst kurz und übersichtlich sein. Sie müssen enthalten

 

a)

- den Ort und den Tag der Versammlung,

 - die Bezeichnung der Versammlungsleiterin oder des Versammlungsleiters und der Schriftführerin oder des Schriftführers,

 

- die Zahl der erschienenen Mitglieder,

- die Feststellung der satzungsgemäßen Einberufung der Versammlung,

- die Tagesordnung mit der Angabe, ob sie bei der Einberufung der Versammlung mitangekündigt war, (So ist bei Satzungsänderungen anzukündigen: "Änderung der §§  ... der Satzung" oder bei Neufassung: "Änderung oder Neufassung der Satzung". Ankündigungen wie "Satzungsänderung", "Anträge" oder "Sonstiges" reichen nicht aus, um eine Satzungsänderung wirksam zu beschließen.)

- die Feststellung der Beschlussfähigkeit der Versammlung, falls die Satzung diesbezügliche Bestimmungen enthält.

b) die gestellten Anträge sowie die gefassten Beschlüsse und die Wahlen.

 

Dabei ist jedesmal das Abstimmungsergebnis zahlenmäßig genau anzugeben (Wendungen wie "mit großer Mehrheit", "fast einstimmig" usw. sind unbedingt zu vermeiden). Die gewählten Vorstandsmitglieder sind nach Vor- und Familiennamen, Beruf und Wohnort zu bezeichnen. Es muss außerdem ersichtlich sein, dass die oder der Gewählte die Wahl angenommen hat.
 

Bei Satzungsänderungen ist der ordnungsgemäß beschlossene Wortlaut anzugeben.

Wird der Wortlaut der beschlossenen Satzungsänderung nicht in das Protokoll selbst aufgenommen, dann sollte im Protokoll vermerkt werden, dass sich der Wortlaut der beschlossenen Satzungsänderung aus einer Anlage zum Protokoll ergibt. Diese Anlage sollte als "Anlage zum Protokoll der Mitgliederversammlung vom ...." überschrieben und wie das Protokoll selbst unterschrieben sein.

c) die Unterschriften derjenigen Personen, die nach der Satzung die Protokolle der Mitgliederversammlung zu unterzeichnen haben.

5. Protokollabschriften

Einzureichende Protokollabschriften müssen wörtlich mit der Urschrift übereinstimmen. Eine Beglaubigung ist nicht erforderlich.

 

Vorschläge für Anmeldungstexte
 

1. Vorstandsänderung
 

An das

Amtsgericht

- Vereinsregister -

 

zu Aktenzeichen __ VR __________

 

Unter Übersendung einer Abschrift des Protokolls vom ... melden wir die Vorstandsänderung zur Eintragung in das Vereinsregister an. Neue Vorstandsmitglieder sind nunmehr:

 

________________

________________

________________

 

Ausgeschieden sind:

 

________________

________________

________________

 

 

(Unterschriften der Mitglieder des gesetzlichen Vorstandes in vertretungsberechtigter Zahl, notariell oder ortsgerichtlich beglaubigt)

 

 

2. Satzungsänderung

 

An das

Amtsgericht

- Vereinsregister -

 

zu Aktenzeichen __ VR __________

 

Unter Übersendung der Urschrift und einer Abschrift des Protokolls vom ... melden wir die Änderung der Satzung in §§ .... zur Eintragung in das Vereinsregister an.

 

_________________

_________________

_________________

 

(Unterschriften der Mitglieder des gesetzlichen Vorstandes in vertretungsberechtigter Zahl, notariell oder ortsgerichtlich beglaubigt)

 

 

3. Satzungsneufassung

 

An das

Amtsgericht

- Vereinsregister -

 

zu Aktenzeichen __ VR __________

 

Unter Übersendung von Urschrift und Abschrift des Protokolls nebst Urschrift und Abschrift der neugefassten Satzung vom ... melden wir die Satzungsneufassung zur Eintragung in das Vereinsregister an.

 

_________________

_________________

_________________

 

(Unterschriften der Mitglieder des gesetzlichen Vorstandes in vertretungsberechtigter Zahl, notariell oder ortsgerichtlich beglaubigt)

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