Satzung eines gemeinnützigen eingetragenen Vereins für ukrainische Kultur, Kunst und Sport

SATZUNG

 

§ 1 Name, Sitz

1. Der Verein führt den Namen „...“ –-Ukrainisches Zentrum für Kultur, Kunst ,Sport.

2. Der Verein hat seinen Sitz in Düsseldorf. Er wird in das Vereinregister des Amtsgerichts Düsseldorf eingetragen.

3. Danach lautet der Name „... e.V.“ –Ukrainische Zentrum für Kultur, Kunst, Sport.

 

§ 2 Zweck und Aufgaben des Vereins

Ziel des Vereins sind:

  • Förderung und Festigung der Beziehungen zwischen zwei Hauptstädten Düsseldorf und Kiew auf dem Gebiet der Kultur und Kunst;
  • Verbesserung des gegenseitigen Verständnisses und Stärkung der Freundschaft zwischen dem deutschen und ukrainischen Volk im Sinne von Toleranz und Verständigung;
  • interessierte deutsche und ausländische Mitbürger durch vielfältige Veranstaltungen mit Kunst und Kultur Geschichte, Lebensgewohnheiten in der Ukraine bekanntzumachen;
  • durch die kulturelle Identitätsbildung der Mitglieder deren Integration in die deutsche Gesellschaft zu fördern.

Um dieses Ziel zu erreichen, hat Verein folgende Aufgaben gestellt:

  • Den Einblick in die Geschichte, Kultur und das Leben der Menschen zu verschaffen;
  • Organisation und Durchführung der gemeinsamen deutsch-ukrainischen Projekte, z.B. Kulturelle Maßnahmen, Ausstellungen, Lesungen;
  • Vermittlung zwischen verschiedenen kreativen Gruppen aus Düsseldorf und Kiew;
  • Teilnahme an internationalen Foren und Aktionen;
  • Durchführung von gemeinsamen Musik und Tanzfestivals, Kunstausstellungen;
  • Um die internationalen Beziehungen unter den Kindern des deutschen und ukrainischen Volkes auszubauen wird besondere Aufmerksamkeit auf die Forderung der Kultur und Kunst unter den Kindern gerichtet, Informationsaustausch in der Freizeitgestaltung der Kinder in den Bereichen Sport und Jugendarbeit;
  • Organisation und Durchführung des gemeinsamen Malwettbewerbs „Mein Stadt- mein Land“.

 

§ 3 Gemeinnützigkeit

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der 

[ENDE DER VORSCHAU]




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