Die Wahl der Rechtsform

Das Handels- und Gesellschaftsrecht gibt den Unternehmern die zur Verfügung stehenden Unternehmensformen (Rechtsformen) gesetzlich vor. Es ist nicht möglich, eine neue Rechtsform zu erfinden und diese am Markt einzuführen. Die gesetzlich vorgegebenen Grundstrukturen können jedoch teilweise geändert und dadurch den individuellen Bedürfnissen angepasst werden. Im Nachfolgenden werden die charakteristischen Merkmale verschiedener gesetzlicher Organisationsformen dargestellt. Details bleiben ausgespart: Sie sollten im Einzelfall mit einem Berater abgeklärt werden.

Eine Besonderheit des deutschen Unternehmensrechts ist die Unterscheidung zwischen