Konsignationslagervertrag zwischen einem Hersteller und einem Zulieferer

Konsignationslagervertrag

 

Zwischen ... GmbH & Co. KG, Adresse,

im Folgenden „XYZ“ genannt

 

und

...

im Folgenden „XXX“ genannt.

 

§ 1 Vertragsgegenstand

XXX beliefert XYZ auf der Grundlage des bestehenden XYZ-Rahmenvertrages mit den vereinbarten Lieferteilen. Zur Verbesserung der Lieferflexibilität und zum Ausgleich kurzfristiger Bedarfsschwankungen richtet XXX bei XYZ ein Konsignationslager ein. Art und Anzahl der Lieferteile ergibt sich aus der diesem Vertrag beigefügten Anlage 1 „Lieferumfang Konsignationslager“.

XYZ stellt die erforderliche Konsignationslagerfläche zur Verfügung. Die Einrichtung des Konsignationslagers erfolgt nach Wahl von XYZ auf dem Betriebsgelände des jeweiligen XYZ-Standortes oder bei einem von XYZ zu benennenden Dritten.

 

§ 2 Materialdisposition

Grundlage der Lieferungen bleiben der zwischen den Parteien abgeschlossene Rahmen- und Konsignationslagervertrag. Die per EDI transferierten Lieferabrufe dienen zur Materialbeschaffung und Kapazitätsplanung. Die Versandmengen resultieren aus dem Verbrauch der im Vorfeld definierten, teilebezogenen Minimal- und Maximalbeständen, siehe Anlage 1.

 

§ 3 Lieferung

Die Belieferung an XYZ erfolgt auf Basis FCA XXXXXXX, gemäß Incoterms 2000. Ausgenommen von dieser Regelung sind die Überseewerke ... Für diese Standorte erfolgt die Lieferung gemäß Incoterms DDP Bremen. Überlieferung, d.h. Liefermengen, die über den vereinbarten Maximalbestand hinausgehen, werden zu Lasten von XXX via EXW XYZ- Standort zurückgeliefert. Zusätzlich fallen pro Vorgang administrative Kosten in Höhe von 75€ an, die mit der folgenden Materialrechnung verrechnet werden.

 

§ 4 Lagerung

XYZ stellt XXX für jedes betroffene Werk eine definierte Lagerfläche kostenlos zur Verfügung. Die Lagerfläche resultiert aus den Festlegungen gemäß der Anlage 1. Aufgrund von direkten Abhängigkeiten zu Bedarfsschwankungen, technischen Änderungen sowie Produktionsverlagerungen erfolgt seitens XYZ eine permanente Überprüfung der 

[ENDE DER VORSCHAU]




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