Schreiben RA: Fristlose Kündigung Mietvertrag durch Vermieter wegen Zahlungsverzug

Einschreiben/Rückschein

..................., den ...................

Fristlose Kündigung Ihres Mietvertrages

Sehr geehrter .........,

hiermit zeige ich Ihnen an, dass mich Herr ......... mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt hat. Eine ordnungsgemäße Vollmacht ist im Original beigefügt.

Das zwischen meinem Mandanten und Ihnen seit dem ......... bestehende Mietverhältnis laut Mietvertrag vom ......... über das Anwesen Nr. ......... in der ......... Str., ......... kündige ich namens und im Auftrage meines Mandanten hiermit fristlos. Hilfsweise kündige ich das Mietverhältnis fristgemäß zum ..... .

Einer Verlängerung des Mietverhältnisses gem. § 545 BGB widersprechen wir hiermit.

Nach den hier vorliegenden Unterlagen haben Sie die Miete für die vergangenen zwei Monate nicht zum Ausgleich gebracht. Ebenso wenig konnte mein Mandant den Eingang der Miete für den laufenden Monat feststellen.

Mein Mandant hat Sie bereits mit Schreiben vom ......... aufgefordert, die rückständige Miete zu zahlen und den vertragswidrigen Gebrauch unverzüglich einzustellen. Gleichwohl sind Sie dieser Aufforderung nicht 

[ENDE DER VORSCHAU]




Jetzt das vollständige Dokument lesen

Das vollständige Dokument "Schreiben RA: Fristlose Kündigung Mietvertrag durch Vermieter wegen Zahlungsverzug" können Sie nach dem Kauf sehen, als Word - Dokument (.docx) speichern und bearbeiten.

Garantiert keine Folgekosten. Zeitlich unbeschränkter Zugang zu allen Dokumenten. Kein Abo., weitere Infos

Preis zzgl. MwSt. Angebot richtet sich nur an gewerbliche Kunden.

 

Sie haben bereits einen Zugang?
Bitte hier einloggen.

Sie haben nicht den passenden Vertrag gefunden?

Nicht den passenden Vertrag gefunden?

Unsere Fachanwälte beraten Sie gern.

Schreiben Sie uns!




Liesegang & Partner stellt Ihnen Musterverträge, Vorlagen, AGB und Formulare für alle geschäftlichen Bereiche zur Verfügung. Unsere Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht, IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz beraten Sie zur Vertragsgestaltung und vertreten Sie auch gerichtlich bei der Durchsetzung Ihrer Verträge.