Unterlizenz an Softwarelizenz

zwischen

 

(...)

_______

_______

vertreten durch den Geschäftsführer __________,

(nachfolgend Lizenzgeber genannt)

 

und 

______

______

vertreten durch den Geschäftsführer ________,

(nachfolgend Lizenznehmer genannt)

 

Präambel

Der Lizenzgeber ist Inhaber und Verfügungsberechtigter eines nach §§ 69 a ff. UrhG geschützten Softwarerechts an der Software zum Betrieb des (y)-Systems gemäss der diesem Vertrag als Anlage 1 beigefügten Beschreibung. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Software zum Betrieb des (y)-Systems Urheberrechtsschutz genießt. Geltungsbereich ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Es schützt eine Software mit den Leistungsmerkmalen, die in der diesem Vertrag beigefügten Anlage 2 benannt sind. 

Der Lizenznehmer möchte das Softwarerecht im Rahmen seiner Tätigkeiten, nämlich als ................., im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an dessen Kunden weiterveräußern. Hierzu wird der Lizenznehmer seinen Kunden das (y)-System zum käuflichen Erwerb anbieten. Bei einer Kaufentscheidung der Kunden wird der Lizenznehmer den Kunden sodann eine Unter-Lizenz für die Softwarenutzung einräumen und die entsprechende Vertragssoftware den Kunden und Unter-Lizenznehmern zur Verfügung stellen. Der Lizenznehmer wird in jedem Einzelfall die erforderliche Soft- und Hardware für die Nutzung des (y)-Systems bei dem Lizenzgeber erwerben.

§ 1 Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die Einräumung der nachstehenden Lizenz in dem beschriebenen Umfang bezüglich der Software für die Nutzung des (y)-Systems.

§ 2 Lizenz

1.      Der Lizenzgeber erteilt dem Lizenznehmer für die Dauer dieses Vertrages eine kündbare und nicht ausschließliche Lizenz für den Vertrieb und Verkauf der Software zum Betrieb des (y)-Systems. Der Lizenznehmer ist berechtigt, im Rahmen seines Geschäftsbetriebes die Software zum Betrieb des (y)-Systems weiterzuveräußern. Der Lizenzgeber behält ein Weiterbenutzungsrecht, das insbesondere die Befugnis beinhaltet, die 

[ENDE DER VORSCHAU]




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