Vertrag zur Planung, Erstellung, Lieferung und Einführung eines DV - Systems (Software, Hardware)

Vertrag

 

Zwischen

 

 

– nachfolgend Auftragnehmer genannt –

und

– nachfolgend Besteller genannt –

 

wird der nachfolgende Vertrag zur Planung, Erstellung, Lieferung und Einführung eines DV - Systems (Software, Hardware) abgeschlossen.

 

 

§ 1 Vertragsgegenstand

1.1

Vertragsgegenstand ist dass der Auftragnehmer ein Software und Hardware System erstellt, das eine WLAN - Anbindung der XY - Oberflächen entsprechend den Vorgaben des Lasten-heftes ermöglicht. Das Lastenheft wird als Anlage 1 Bestandteil dieses Vertrags. Die Stufen dieser Programmentwicklung werden vom Auftragnehmer dokumentiert.

1.2

Die vertragsgegenständliche Software wird vom Auftragnehmer nach den Grundsätzen ord-nungsgemäßer Berufsausübung und dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik der Informatik erstellt.

1.3

Jeder Vertragsteil benennt dem anderen einen sachkundigen Mitarbeiter, der die zur Durch-führung dieses Vertrags erforderlichen Auskünfte erteilen kann. Es handelt sich dabei um Auftraggeber Herrn Eckenberg, Auftragnehmer Hr. Mustermann. Berechtigt zur Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen, die Änderungen oder Ergänzungen vorsehen, sowie zur Erklärung der Abnahme ist für den Besteller sind Herr mustermann und Mustermann berech-tigt.

 

 

 

1.4

Der Umfang der Vertragsleistung des Auftragnehmers ergibt sich aus diesem Vertrag und dem zugehörigen Lastenheft. Es ist darüber hinaus eine Dokumentation geschuldet. Sie ent-hält:

– eine alle Funktionen und Fehlermeldungen enthaltende Aufstellung,

– Datenübersichten, Satzbeschreibungen und Schnittstellendefinitionen,

– Anlehnung an DIN - gemäße Entwicklungsdokumentation.

1.5

Augtraggeber kann vom Lastenheft abweichende Änderungen des Auftrags verlangen, wenn sie erforderlich sind, um den mit dem Vertragsgegenstand verbundenen Erfolg zu erreichen oder zu sichern. Für andere Änderungen kann ein zusätzliches Entgelt verlangt werden. Alle nach Vertragsschluss erfolgenden Änderungen des Leistungsumfangs werden nur 

[ENDE DER VORSCHAU]




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