Vertraulichkeitsvereinbarung zur Testsoftware
Auftraggeber GmbH ... Lieferant GmbH & Co. KG
Auftraggeberstraße 1 Lieferantenweg 2
01234 Auftraglingen 01234 Auftraglingen
Rechtsform GmbH - Sitz Auftraglingen Rechtsform GmbH & Co. KG - Sitz Auftraglingen
Registergericht AG Auftraglingen HRB 01234 Registergericht AG Auftraglingen HRA 43210
Geschäftsführer Arno Auftraggeber, Bruno Auftraggeber pers. haft. Gesellsch.: Lieferant Verwaltungs GmbH
Rechtsform GmbH - Sitz Auftraglingen
Registergericht AG Auftraglingen HRB 12034
Geschäftsführer Carlo Lieferant, Dieter Lieferant
- nachfolgend „Auftraggeberin" genannt - - nachfolgend „Lieferantin" genannt -
schließen folgende Vereinbarung über ... Verpflichtung ... Auftraggeberin zum vertraulichen Um-gang mit ... Software-Testsystem, ... die Lieferantin ... Auftraggeberin zur Verfügung stellt.
Die Lieferantin stellt ... Auftraggeberin ... von ... Lieferantin vertriebene Software
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- nachfolgend „Software“ genannt –
zu Testzwecken zur Verfügung.
1. Teststellung
Die Auftraggeberin darf ... Software ausschließlich ... Testzwecken nutzen.
Für ... Dauer ... Tests erhält ... Auftraggeberin ... einfaches Nutzungsrecht an ... Software. Dieses Nutzungsrecht ist ... jeder Hinsicht durch ... Erprobungszweck beschränkt; es reicht nur ... weit, wie ... Nutzung ... Software erforderlich ist, um ... Funktionalitäten ... Software ... erproben. ... Nähere ergibt sich aus ... weiteren Vereinbarungen zur Teststellung. Hierzu schließen ... Parteien ... gesonderte Vereinbarung, deren Gegenstand auch ... Allgemeinen Geschäftsbedingungen ... Lieferantin sind.
Die Auftraggeberin ist nicht berechtigt, ... Software Personen zugänglich ... machen, ... nicht ... einem arbeitsrechtlichen Anstellungsverhältnis zur Auftraggeberin stehen. Sie ist verpflichtet, jede Person, ... sie ... Zugriff auf ... Software gestattet, vorher besonders zur Geheimhaltung ... dem Umfang, wie er hier ausgeführt ist, ... verpflichten. Jede Weitergabe an ... Person bzw. ... Firma außerhalb ... Auftraggeberin ist ausgeschlossen.
Nach Abschluss ... Erprobung ist ... Auftraggeberin verpflichtet, ... Software ... allen ihren Erschei-nungs- ... Speicherformen restlos ... nicht wiederherstellbar ... der Hardware, auf ... sie installiert wurde, ... löschen ... alle ... der Software hergestellten Vervielfältigungen ... vernichten. Dies gilt nicht, wenn ... Parteien nach ... Erprobung ... weitere Nutzung ... Software vereinbaren.
2. Vertraulichkeitsverpflichtung
Die Lieferantin hat ... vitales Interesse an ... Schutz ... Software, ihrer Inhalte ... ihrer Formen, ihrer Strukturen ... ihrer visuellen Gestaltung, ... Codierung ... Verschlüsselung ... Software ... der Gesamtheit aller Bestandteile ... Gesichtspunkte ... Software. ... daher stellen ... Software ... ihre Bestandteile - soweit es sich nicht um allgemein zugängliche ... offenkundige Auskünfte handelt - geheimhaltungs¬pflichtige Betriebs- ... Geschäftsgeheimnisse ... Lieferantin dar, insbe-sondere auch ... Sinne ... Gesetzes gegen ... unlauteren Wettbe¬werb (UWG).
Die Auftraggeberin verpflichtet sich, ... Software streng vertraulich ... behandeln ... nicht an Dritte, ... welcher Form auch immer, weiterzugeben.
Der Auftraggeberin ist es untersagt, ... Software ... die durch sie erlangten Informationen ... ande-ren Zwecken als ... der vereinbarten Erprobung ... verwenden.
Die Verpflichtung zur umfassenden Geheimhaltung ... Vertraulichkeit bleibt ... die Auftraggeberin auch über ... Beendigung ... Zusammenarbeit hinaus bestehen.
Der Auftraggeberin ist bekannt, ... die Verletzung ... Betriebs- ... Geschäftsgeheimnissen nach ... §§ 17, 18 UWG strafbar ist ... mit Freiheitsstrafe bis ... drei Jahren, ... schweren Fällen bis ... fünf Jahren geahndet werden kann, ... derjenige, ... Geschäfts- ... Betriebsgeheimnisse verletzt, zum Ersatz ... daraus entstehenden Schadens nach § 19 UWG verpflichtet ist.
3. Vertragsstrafe
Für jeden Fall ... durch ... Auftraggeberin verübten Zuwiderhandlung gegen diese Geheimhaltungs- ... Nutzungsverpflichtungen verwirkt ... Auftraggeberin - unter Ausschluss ... Fortsetzungszusammenhangs - zur Zahlung an ... Lieferantin ... Vertragsstrafe ... Höhe ... 100.000,00 EUR. ... Geltendmachung ... Schadenersatzansprüchen durch ... Lieferantin bleibt darüber hinaus hiervon unberührt.
4. Anwendbares Recht ... Gerichtsstand
Diese Vereinbarung ... sämtliche Verpflichtungen, ... sich daraus ergeben einschließlich möglicher Schadenersatzansprüche unterliegen ... materiellen ... prozessualen Recht ... Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss ... Anwendung ... UN-Kaufrecht ... anderen Rechtssystemen. Aus-schließlicher Gerichtsstand ... alle Streitigkeiten ist ... Sitz ... Lieferantin.
Auftraglingen, ... ................ 2007 Auftraglingen, ... ............... 2007
Auftraggeber GmbH Lieferant GmbH & Co. KG
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Arno Auftraggeber Carlo Lieferant
Geschäftsführer Geschäftsführer
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