Poder de compra; venta y hipotecas; Vollmacht zum Erwerb, Verkauf und zur Bestelastung einer Immobilie

SONDERVOLLMACHT  ZUM ERWERB, VERKAUF UND ZUR BELASTUNG VON IMMOBILIEN                                               

Urkunden Nr.     /2013

 

 

 

 

V E R H A N D E L T

 

 

zu Frankfurt am Main, XXXXX

 

am   2013

Vor mir, dem unterzeichnenden Rechtsanwalt XXX als amtlich bestelltem Vertreter des Notars

 

XXXXXX

 

im Bezirk des Oberlandesgerichtes Frankfurt am Main

mit Amtssitz in Frankfurt am Main

 

erscheint heute:

 

Frau XXx, geborene xxx, geboren amxxxx, deutsche Staatsangehörigkeit, , wohnhaft in XXXX  (Deutschland), ausgewiesen durch gültigen deutschen Reisepaß Nr.  

 

-nachfolgend die Vollmachtgeberin genannt -

 

 

Weder der Notarvertreter noch die Erschienene sind der spanischen Sprache mächtig. Da die Urkunde in Spanien vorgelegt werden soll, wurde die ermächtigte Übersetzerin der spanischen Sprache, Frau XXX, hinzugezogen, die die Richtigkeit und Vollständigkeit der nebenstehenden Übersetzung bescheinigt.

 

Der Notarvertreter fragt nach einer Vorbefassung i.S. von § 3 Abs. 1 Nr. 7 BeurkG. Sie wurde von der Vollmachtgeberin verneint.

 

Die Vollmachtgeberin handelt in eigenem Recht und Namen.

Die Vollmachtgeberin besitzt nach dem Dafürhalten des Notarvertreters die notwendige Geschäftsfähigkeit, um die folgende Vollmacht zu erteilen.

 

Die Vollmachtgeberin erteilt hiermit Erwerbsvollmachtzugunsten von

 

Heern XXX geboren am XXX, deutscher Staatsangehöriger, wohnhaft in XXX.

 

- im folgenden Vollmachtnehmer genannt -

 

 

Die Befugnisse des Vollmachtnehmers sind die folgenden:

 

Die Immobilie XXXX Spanien -  ganz oder teilweise - zu erwerben, und zwar zu dem Preis sowie zu den Verpflichtungen und Bedingungen, die dem Vollmachtnehmer angemessen erscheinen.

 

Den Kaufpreis zu bezahlen oder die Vollmachtgeberin zur Zahlung der Hauptsumme und der Zinsen zu verpflichten und zwar innerhalb der Zahlungsfrist und in der Zahlungsweise, die vereinbart werden sowie zur Erfüllung der ihm auferlegten Verpflichtungen und Bedingungen.

 

Alle gesetzlich 

[ENDE DER VORSCHAU]




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