Poder para aceptar herencias y disponer; Vollmacht zur Erbschaftsannahme und zum Verkauf

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VOLLMACHTSURKUNDE ZUR ANNAHME VON ERBSCHAFTEN  UND ZUR VERFÜFUNG                                         

 

Urkunden Nr.     /2013

 

 

 

 

 

V E R H A N D E L T

 

 

 

zu Frank furt am Main,

 

am  

 

Vor mir, unterzeichnenden Rechtsanwalt XXX als amtlich bestelltem Vertreter des Notars

 

XXXX

 

im Bezirk des Oberlandesgerichtes Frank furt am Main

mit Amtssitz in Frank furt am Main

 

erscheint heute:

 

Herr XXX geboren am XXX, deutscher Staatsangehöriger, wohnhaft xxx  ausgewiesen durch gültigen deutschen Personalausweis Nr.  ............

 

-nachfolgend der Vollmachtgeber genannt -

 

 

Weder der Notarvertreter noch der Erschienene sind der spanischen Sprache mächtig. Da die Urkunde in Spanien vorgelegt werden soll, wurde die ermächtigte Übersetzerin der spanischen Sprache, Frau XXXX , geschäftsansässig in XXX  Frankfurt am Main hinzugezogen, die die Richtigkeit und Vollständigkeit der nebenstehenden Übersetzung bescheinigt.

 

Der Notarvertreter fragt nach einer Vorbefassung i.S. von § 3 Abs. 1 Nr. 7 BeurkG. Sie wurde von dem Vollmachtgeber verneint.

 

Der Vollmachtgeber handelt in eigenem Recht und Namen.

 

Der Vollmachtgeber besitzt nach dem Dafürhalten des Notarvertreters die notwendige Geschäftsfähigkeit, um die folgende Vollmacht zu erteilen.

 

Der Vollmachtgeber erklärt,

 

dass seine XXX, geborene XX, am XXX verstorben ist. Gemäß dem notariellen Testament vom XXX, eröffnet durch das Amgerichts XXX Az. XXx hat sie den Vollmachtgeber als Erben hinterlassen.

 

Der Vollmachtgeber erklärt , dass er Vollmacht erteilt zugunsten von:

 

Herrn XXX, geschäftsansässig xxx Spanien, , und

Frau XXX, Rechtsanwältin, geschäftsansässig in xxxx  Frankfurt am Main,

 

- im folgenden Vollmachtnehmer genannt -

 

damit diese im Namen und in Vertretung des Vollmachtgebers - und zwar  jeder für sich alleine - die 

[ENDE DER VORSCHAU]




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