Urkunden-Nr.     /

 

 

 

 

 

 

V E R H A N D E L T

 

Frankfurt am Main                                                                         den

 

 

Vor mir, dem unterzeichnenden Notar

 


 

im Bezirk des Oberlandesgerichtes Frankfurt am Main

mit Amtssitz in

 Frankfurt am Main

 

 

 

erscheint heute:

 

Herr XXXXXXXXXXX, geboren am XXXX, ledig, deutscher Staatsangehöriger, wohnhaft in XXXXXXXXXXXXXXXXXX, ausgewiesen durch gültigen deutschen Personalausweis Nr.

 

Der Notar fragt nach einer Vorbefassung i.S. von § 3 Abs. 1 Nr. 7 BeurkG. Sie wurde von dem Erschienenen verneint.

 

Der Erschienene handelt in eigenem Namen und Recht.

 

 

Der Erschienene besitzt aufgrund des Urteils des amtierenden Notars die erforderliche Geschäftsfähigkeit zur Erteilung des nachstehend zu protokollierenden

VOLLMACHTSWIDERRUFS

 

 

Der Erschienene erklärt,

 

dass er am XXXXXXXXXXXXXXXXX Gunsten seines , XXXXXXXXXXXX, volljährig, verheiratet, holländische Staatsangehörigkeit, wohnhaft in XXXXXXXXXXXXXXXXXXX, eine Generalvollmacht erteilt hat, vor dem Notar von Ibiza, Herrn XXXX, zu seiner Urkunde-Nr.XXXXX.

 

Der Erschienene widerruft mit sofortiger Wirkung die vorgenannte Vollmacht.

 

Der Erschienene ersucht den Notar, mittels Boten seinem spanischen Notarkollegen,  den Widerruf der von ihm protokollierten Vollmacht zuzustellen und ihn zu bitten, den Widerruf in seiner Urkundenrolle zu vermerken und seinerseits diesen Vollmachtswiderruf dem Bevollmächtigten, Herrn XXXXXXXXXXXXXXX, zuzustellen.

 

Im Hinblick darauf, dass der Widerruf mit sofortiger Wirkung erfolgt, wird dem Bevollmächtigten jedwede Verwendung der vorgenannten Vollmacht untersagt, wobei der Bevollmächtigte ausdrücklich auf die zivil- und strafrechtlichen Folgen hingewiesen werden soll, die ein nachträglicher Gebrauch hervorrufen würde. Der Bevollmächtigte wird darum ersucht, sämtliche Abschriften der Vollmacht, die ihm übergeben wurden, zurückzugeben, sowie über Untervollmachten zu Gunsten Dritter, die er aufgrund oben genannter Vollmacht erteilt  hat, Auskunft zu geben.

 

Vorstehende Niederschrift wurde dem Erschienenen  von dem Notar vorgelesen, von ihm genehmigt und sodann von dem Erschienenen und dem Notar eigenhändig wie folgt unterschrieben:

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