Pferdekaufvertrag

PFERDEKAUFVERTRAG

 

o zwischen Privatpersonen untereinander,

o zwischen Unternehmern untereinander oder

o zwischen privatem Verkäufer und Unternehmer-Käufer  

Zwischen

Herrn/Frau ........... (Verkäufer)

und

Herrn/Frau ................ (Käufer)

wird nachfolgender Kaufvertrag geschlossen:

§ 1 Kaufgegenstand

Der Verkäufer verkauft dem Käufer das Pferd ...................................................................................................  
(Name des Pferdes; Lebensnummer)

Der Käufer hat Einsicht in die Zuchtbescheinigung/den Pferdepass genommen.

§ 2 Beschaffenheitsvereinbarung

Die Parteien vereinbaren zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs des Pferdes folgende

1. äussere Beschaffenheitsmerkmale:

-

-

-

...............................................

In einem Zuchtbuch eingetragen ja / nein.

2. gesundheitliche Beschaffenheit:

a) mit tierärztlicher Untersuchung:

-

-

Das Pferd hat während der Besitzzeit beim Verkäufer keine Krankheiten / folgende Krankheiten gehabt:

.........................

3. a) Die Parteien sind sich einig, dass aus folgenden Besonderheiten/Eigenheiten des Pferdes keine Haftung des Verkäufers hergeleitet werden kann (z.B. Pferd lässt sich schlecht verladen/transportieren/ist nicht geländesicher/nicht schmiedefromm, Weben, Koppen etc. – Zutreffendes eintragen –)

.................................................................................................... .

Das Pferd wird verkauft, wie besichtigt und zur Probe geritten. Hinsichtlich der reiterlichen bzw. sportlichen Beschaffenheit wird der Zustand als vertraglich vereinbart zugrunde gelegt, der sich nach Besichtigung des Pferdes und/oder nach Proberitt durch den Käufer darstellt. Insoweit erfolgt der Verkauf unter vollständigem Ausschluss jeglicher Haftung.

Von den vorstehenden Rechtsbeschränkungen ausgenommen ist eine Haftung bei Vorsatz oder Arglist. Hinsichtlich von Schadensersatzansprüchen gelten die vorstehenden 

[ENDE DER VORSCHAU]




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