Internetkriminalität: Wenn der Staatsanwalt gar nicht klingelt - was tun bei

Das Internet bietet - bewusst oder unbewusst - genug Möglichkeiten, mit den
Strafverfolgungsbehörden in engeren Kontakt zu kommen. Neben eher klassischen Delikten, wie beispielsweise Betrug durch Nichtlieferung von Waren bei ebay, Computerbetrug oder Kinderpornografie bietet gerade das Urheberrecht einen Anlass für staatsanwaltschaftliche Ermittlungen. Dazu gehören Raubkopien, die Nutzung von Internettauschbörsen wie KazaA, der gewerbliche Handel mit Raubkopien oder wie zuletzt allein die Nutzung anderer illegaler Internetseiten.

Was tun wenn die Staatsanwaltschaft ermittelt?

Vielen ist nicht klar, dass sie bei der illegalen Nutzung des Internets eine Datenspur hinterlassen, aus der sich relativ einfach der Anschlussinhaber eines Internetanschlusses feststellen lassen kann. Da bei jeder Nutzung des Internets eine IP-Adresse vergeben wird, haben die Strafverfolgungsbehörden relativ einfach die Möglichkeit, über diese Adressen an den Anschlussinhaber heranzukommen. Dies gilt erst recht, wenn weitere Daten, wie Namen, E-Mailadressen oder Informationen über Zahlungen vorliegen.
Da die Staatsanwaltschaft weiteres Beweismaterial benötigt, kommt es schnell einmal zu einer Hausdurchsuchung.

Was tun bei einer Hausdurchsuchung?

Eine Hausdurchsuchung gemäß § 102- 110 Strafprozessordnung (StPO) kommt schneller als man denkt.

Gemäß § 105 StPO dürfen Durchsuchungen nur durch den Richter, unter besonderen Voraussetzungen bei Gefahr in Verzug, auch durch die Staatsanwaltschaft oder Polizisten angeordnet werden. Eine Hausdurchsuchung können Sie, wenn die Polizeibeamten erst einmal in Ihrer Wohnung stehen nur schwer verhindern. Lassen Sie sich jedoch den Durchsuchungsbefehl des Richters zeigen und eine Kopie geben. Aus diesem ergibt sich, was Ihnen vorgeworfen wird und welche Gegenstände gefunden werden sollen. Einzige Möglichkeit die Hausdurchsuchung zu umgehen, ist die gesuchten Gegenstände sofort heruaszugeben. Damit entfällt der Zweck der Durchsuchung und sie darf nicht 

[ENDE DER VORSCHAU]




Jetzt das vollständige Dokument lesen

Das vollständige Dokument "Verhaltensregeln bei Durchsuchungen" können Sie nach dem Kauf sehen, als Word - Dokument (.docx) speichern und bearbeiten.

Garantiert keine Folgekosten. Zeitlich unbeschränkter Zugang zu allen Dokumenten. Kein Abo., weitere Infos

Preis zzgl. MwSt. Angebot richtet sich nur an gewerbliche Kunden.

 

Sie haben bereits einen Zugang?
Bitte hier einloggen.

Sie haben nicht den passenden Vertrag gefunden?

Nicht den passenden Vertrag gefunden?

Unsere Fachanwälte beraten Sie gern.

Schreiben Sie uns!




Liesegang & Partner stellt Ihnen Musterverträge, Vorlagen, AGB und Formulare für alle geschäftlichen Bereiche zur Verfügung. Unsere Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht, IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz beraten Sie zur Vertragsgestaltung und vertreten Sie auch gerichtlich bei der Durchsetzung Ihrer Verträge.