Kommissionsvertrag zwischen privatem Veräußerer und Kunsthändler

Kommissionsvertrag zwischen privatem Veräußerer und Kunsthändler

 

Kommissionsvertrag zwischen

_______

 

nachfolgend "Veräußerer" genannt,

und

_______

 

nachfolgend "Kunsthändler" genannt.

 

§ 1 Vertragsgegenstand

 

Gegenstand dieses Vertrages ist die Beauftragung des Kunsthändlers (Kommissionär) durch den Veräußerer (Kommittent), die sich aus der

 

Anlage

 

ergebenden Kunstgegenstände zu verkaufen.

 

§ 2 Übergabe und Verwahrung

 

(1) Die Übergabe der aus der Anlage ersichtlichen Kunstgegenstände (Kommissionsgut) durch den Veräußerer an den Kunsthändler erfolgt spätestens am _______ in den Geschäftsräumen des Kunsthändlers.

(2) Der Kunsthändler ist verpflichtet, das Kommissionsgut in sorgfältige Verwahrung zu nehmen und eine Versicherung mit einer Versicherungssumme von _______ DM gegen alle Formen von Diebstahl, gegen Feuer und gegen Leitungswasser abzuschließen bzw. dafür Sorge zu tragen, daß eine bestehende Versicherung sich auch auf die eingelieferten Gegenstände erstreckt.

 

(3) Der Kunsthändler erwirbt kein Eigentum an dem Kommissionsgut.

 

 

§ 3 Echtheitsangaben des Veräußerers

 

(1) Für die Richtigkeit der Angaben hinsichtlich Echtheit, Herkunft nach Zeit und Ort sowie alle sonstigen Bezeichnungen, die aus der Anlage ersichtlich sind, steht der Veräußerer ein.

(2) Der Kunsthändler ist berechtigt, diese Angaben seinen geschäftlichen Ankündigungen aller Art (z. B. Angaben auf dem Preisschild, gesonderte Hinweise an und auf den Gegenständen, Anzeigenwerbung usw.) zugrunde zu legen.

(3) Der Veräußerer versichert, unbeschränkter Eigentümer der übergebenen Kunstgegenstände zu sein.

 

 

§ 4 Preislimit

 

(1) Die Netto-Preise (Verkaufspreise ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer), die mindestens erzielt werden müssen, ergeben sich aus der Anlage zu diesem Vertrag.

(2) Ohne Zustimmung des Veräußerers ist ein Verkauf unter dem jeweiligen Preislimit nicht gestattet.

(3) Der Kunsthändler ist nicht berechtigt, aufgrund von Bestellungen von 

[ENDE DER VORSCHAU]




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