Tournee-Aufführungsvertrag (mit dem örtlichen Veranstalter)

zwischen

 

_______

 

im folgenden "Verlag“

und

_______

im folgenden "Veranstalter“

 

§ 1 Vertragsgegenstand

 

(1) Der Verlag überträgt dem Veranstalter das nicht ausschließliche Recht zur bühnenmäßigen Aufführung des Werke

_______

 

von

_______

 

in der von dem Tournee-Unternehmen _______ übernommenen Produktion am _______ in _______

 

(2) Die Rechtseinräumung ist auf den alleinigen Zweck der bühnenmäßigen Aufführung in dem in Abs. 1 angegebenen Umfang beschränkt. Die Rechte des Urhebers bzw. des Verlages auf anderweitige bühnenmäßige Auswertung oder Verwertung des Werkes als Film und/oder im Hörfunk oder Fernsehen sowie in jeder sonstigen Weise bleiben unberührt.

 

§ 2 Aufführungspflicht

(1) Der Veranstalter ist verpflichtet, das Werk in der Tournee-Fassung aufzuführen. Unterbleibt die Aufführung aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, ist der Veranstalter zu Leistungen an den Verlag nicht verpflichtet.

(2) Eine wie auch immer geartete Verbreitung der Aufführung ganz oder in Teilen (Internet, Video, Fernsehen, Hörfunk, Bild- und Tonträger oder sonstige technische Hilfsmittel) ist nicht gestattet. Das gleiche gilt für die öffentliche Wahrnehmbarmachung durch Lautsprecher oder 

[ENDE DER VORSCHAU]




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