Stab - Vertrag
Zwischen der
Xyz filmproduktion gmbh
-im folgenden Produzent genannt-
und
Herrn/Frau
abc
-im folgenden VP genannt-
wird nachstehender
STAB - VERTRAG
geschlossen:
abc verpflichtet sich hiermit nach Maßgabe der nachstehenden Konditionen sowie
Der anliegenden vertragsgegenständlichen Allgemeinen Honorarbedingungen vom
01.06.20__ zu folgender Leistung:
Titel der Produktion
Projekt FILM….
Dauer der Mitwirkung
vom datum bis datum
Art der Mitwirkung
REGIE-ASSISTENT
Honorar
€ 00000,-- pauschal inklusive Urlaub
Zahlungsbedingungen:
in anteiligen Raten jeweils am Monatsende
1. Die Vergütung gemäß o.g. Honorar setzt sich wie folgt zusammen:
2. Mit der vorgenannten Gage sind sämtliche Leistungen des VP an 5 Tagen einer Kalenderwoche einschließlich aller etwaigen Ansprüche aus Mehrarbeit (Überstunden, Dreharbeiten an Samstagen oder Sonntagen sowie Zuschläge und / oder Nachtarbeit), Arbeitszeitverschiebungen, sowie der Einräumung aller mit diesem Vertrag übertragenen Rechte abgegolten.
3. Der VP erkennt an, dass der Produzent auf Grundlage seiner Direktionsbefugnis festlegen kann, wann der Urlaub genommen wird. Sofern der Produzent den vertraglich vereinbarten Urlaub gewährt, kann er bei Absage ggf. Ausfall von Drehtagen unbezahlten Urlaub anordnen.
4. Hat der VP Verrechnungsgelder erhalten, ist der Produzent berechtigt, die Vergütung in Höhe der herausgereichten Verrechnungsgelder bis zur endgültigen Abrechnung der Verrechnungsgelder zurückzubehalten.
5. Für produktionsbedingte Fahrten mit dem PKW des VP, die auf Veranlassung der Produktionsleitung / Herstellungsleitung entstanden sind, erstattet die Produktion gegen Einzelnachweis das Kilometergeld gemäß den geltenden steuerrechtlichen Bestimmungen. Stellt der Produzent dem VP für die Dauer des Vertrages ein Fahrzeug für die zu erbringenden Arbeitsleistungen zur Verfügung, so hat der VP ein lückenloses Fahrtenbuch zu führen.[ENDE DER VORSCHAU]
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