Videovertriebsvertrag

Videovertriebsvertrag

 

Zwischen

der Videofirma

und

dem Videohändler

wird folgender Videovertriebsvertrag geschlossen:

 

§ 1 Gegenstand

 

(1) Die Videofirma vermietet dem Videohändler Videokassetten gemäß anliegender Aufstellung.

(2) Die Videofirma überträgt dem Videohändler für die Dauer der Lizenzzeit das nicht-ausschließliche Recht, die Videokassetten Dritten zu deren persönlichen Gebrauch und zur nicht-öffentlichen Wiedergabe im Lizenzgebiet zu vermieten.

(3) Mit einem Weiterverkauf der Videokassetten an Dritte ist die Videofirma nur unter der auflösenden Bedingung einverstanden, daß es der Videohändler bei Vermeidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung an die Videofirma zu zahlenden Vertragstrafe in Höhe des Dreifachen des von ihr erzielten Endverkaufspreises der jeweiligen Videokassetten bis zum Ablauf der urheberrechtlichen Schutzfristen unterläßt, die verkauften Videokassetten zurückzukaufen und/oder die an ihn durch Rückkauf oder auf andere Weise zurückgelangten Videokassetten erneut zu vermieten, zu verkaufen oder sonstwie zu verwerten, sowie des weiteren unterläßt, Videokassetten ohne einen Aufdruck zu verkaufen, wonach die Videokassetten nur privat vorgeführt werden dürfen und Verleih oder Vermietung, Tauschgeschäft oder Rückkauf, Kopierung/Vervielfältigung oder Überspielung, öffentliche Vorführung, Sendung oder sonstige gewerbliche Nutzung oder deren Duldung untersagt sind.

 

Unabhängig von dem Vertragstrafeanspruch gilt bei Eintritt der auflösenden Bedingung (Verstoß gegen die Unterlassungsverpflichtung) das Einverständnis mit der Veräußerung als nicht erteilt. Schadenersatzansprüche bleiben der Videofirma ungeachtet der vorgenannten Ansprüche in vollem Umfang erhalten und vorbehalten.

 

 

§ 2 Lizenzgebiet

 

Das Lizenzgebiet umfaßt die Bundesrepublik Deutschland/folgende Länder: _______

 

 

§ 3 Lizenzzeit

 

Die Lizenzzeit für die Vermietung der mit diesem Vertrag erworbenen Videokassetten beträgt zwei Jahre ab Auslieferungsdatum. Die 

[ENDE DER VORSCHAU]




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