Strafbewehrte Unterlassungserklärung bei Markenverletzung (gläubigerfreundlich)

 

Die

……..

gesetzlich vertreten durch ……..

……..

verpflichtet sich gegenüber der

…….

in für sie und ihre Rechtsnachfolger verbindlicher und unwiderruflicher Form,

 

1. es zu unterlassen, in Deutschland ……………………….. mit der Bezeichnung „……..“.zu kennzeichnen oder kennzeichnen zu lassen oder so gekennzeichnete Waren anzubieten, in den Verkehr zu bringen, ein- / oder auszuführen oder zu den genannten Zwecken zu besitzen, es sei denn, diese wären durch die ………………………. oder durch Dritte mit deren Zustimmung im Inland, in einem der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gebracht worden.

2. An die …….. für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung gegen die Unterlassungsverpflichtung gemäß vorstehender Ziffer 1 eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.001,00 (in Worten fünftausendundein Euro) zu zahlen.

3. Der …….. den Schaden zu ersetzen, der dieser in der Bundesrepublik Deutschland aus den Handlungen gemäß vorstehender Ziffer 1 bereits entstanden ist oder künftig noch entstehen wird.

4. Der …….. unverzüglich vollständig Rechnung zu legen über den Umfang der in der Bundesrepublik Deutschland begangenen Handlungen gemäß vorstehender Ziffer 1 und[ENDE DER VORSCHAU]

Zugang zu Ihrem Vertrag

Bitte melden Sie sich an, um bereits erworbene Verträge herunterzuladen.

Zugang wiederherstellen

Neue Zugänge und individuelle Verträge können derzeit nicht erworben werden. Nutzen Sie „Passwort vergessen“ auf der Anmeldeseite mit Ihrer bisherigen E-Mail-Adresse, um Ihren Zugang wiederherzustellen.

Sie haben nicht den passenden Vertrag gefunden?

Nicht den passenden Vertrag gefunden?

Unsere Fachanwälte beraten Sie gern.

Schreiben Sie uns!




Liesegang & Rössel stellt Ihnen Musterverträge, Vorlagen, AGB und Formulare für alle geschäftlichen Bereiche zur Verfügung. Unsere Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht, IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz beraten Sie zur Vertragsgestaltung und vertreten Sie auch gerichtlich bei der Durchsetzung Ihrer Verträge.