Bandübernahmevertrag ohne Verwertungspflicht

 

 

zwischen

 

_______________

 

- Produzent -

 

_______________

 

- Label-

 

wird folgender Bandübernahmevertrag geschlossen:

 

 

 

§ 1 VERTRAGSGEGENSTAND

 

(1) Gegenstand dieses Vertrages ist das exklusive Recht (vgl. § 4), die von dem Produzenten mit Darbietungen des Künstlers _________________________________ hergestellten bzw. während der Vertragsdauer herzustellenden Tonaufnahmen (nachstehend "Vertragsaufnahmen" genannt) in Form von Tonträgern und / oder Bildtonträgern auszuwerten, insbesondere in branchenüblicher Weise über den Handel zu verbreiten.

 

(2) Zu diesem Zweck verpflichtet sich der Produzent während der Vertragsdauer, die erforderliche Anzahl von musikalischen Titeln mit Darbietungen des Künstlers aufzunehmen und des Labels die Vertragsaufnahmen zu überlassen, unter Übergabe von und Eigentumseinräumung an diese Vertragsaufnahmen verkörpernden Tonträgern auf DAT, CD oder in Form einer sonst zur kommerziellen Verwertung geeigneten Vorlage.

 

(3) Der Produzent versichert, daß er die in diesem Vertrag auf das Label übertragenen Rechte erworben hat und durch keine anderweitigen Bindungen gehindert ist, diesen Vertrag abzuschließen und zu erfüllen. Der Produzent versichert insbesondere, die ausschließlichen Dienste des vertragsgegen-ständlichen Künstlers für die Dauer dieser Vereinbarung bzw. die ausschließlichen Rechte während der vereinbarten Auswertungsdauer gesichert zu haben und zur Weiterübertragung befugt zu sein.

 

 

§ 2 RECHTEÜBERTRAGUNG

 

(1) Der Produzent überträgt dem Label das ausschließliche und übertragbare Recht, die Vertragsaufnahmen während der Lizenzdauer (vgl. § 13 dieses Vertrages) im Vertragsgebiet (vgl. § 12 dieses Vertrages) nach Maßgabe der nachstehenden Bedingungen auszuwerten.

 

(2) Die Rechtsübertragung schließt sämtliche Leistungsschutzrechte und - ansprüche inklusive der Rechte des Produzenten nach §§ 73 ff. UrhG sowie der Rechte des Tonträgerherstellers, §§ 85, 86 UrhG - soweit der Produzent die 

[ENDE DER VORSCHAU]




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