Vertriebsvertrag zwischen selbst produzierendem Künstler und Vertrieb

 

 

 

Vertrag

 

zwischen:

Künstler

...

 

und

Vertrieb

...

 

 

1) Produktion

 

Künstler lässt auf eigene Kosten die nachstehende CD produzieren und räumt dem Vertrieb das exklusive Recht ein, diese von Künstler produzierte CD:

 

Name der CD, Nennung der enthaltenen Aufnahmen

 

weltweit im Einzel- und Großhandel, Club- und Mailorder-Vertrieb, zeitlich unbeschränkt zu verkaufen.

 

2) Entgelt und Abrechnung für Vertriebsleistung

 

Der Vertrieb erhält als Vertriebentgelt für jeden durch den Vertrieb verkauften Tonträger mit dem Vertragswerk 40 % (vierzig Prozent) vom Handelsabgabepreis (HAP).

Die Abrechnungen erfolgen jeweils per 31.1. und 31.7. eines jeden Jahres. Der Vertrieb verpflichtet sich, innerhalb von 12 Wochen nach dem jeweiligen Abrechnungsstichtag ordnungsgemäße Vertriebsabrechnungen an Künstler zu erstellen und die ausgewiesenen Beträge, also 60% (sechzig Prozent) für jeden durch den Vertrieb 

[ENDE DER VORSCHAU]




Jetzt das vollständige Dokument lesen

Das vollständige Dokument "Vertriebsvertrag zwischen selbst produzierendem Künstler und Vertrieb" können Sie nach dem Kauf sehen, als Word - Dokument (.docx) speichern und bearbeiten.

Garantiert keine Folgekosten. Zeitlich unbeschränkter Zugang zu allen Dokumenten. Kein Abo., weitere Infos

Preis zzgl. MwSt. Angebot richtet sich nur an gewerbliche Kunden.

 

Sie haben bereits einen Zugang?
Bitte hier einloggen.

Sie haben nicht den passenden Vertrag gefunden?

Nicht den passenden Vertrag gefunden?

Unsere Fachanwälte beraten Sie gern.

Schreiben Sie uns!




Liesegang & Partner stellt Ihnen Musterverträge, Vorlagen, AGB und Formulare für alle geschäftlichen Bereiche zur Verfügung. Unsere Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht, IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz beraten Sie zur Vertragsgestaltung und vertreten Sie auch gerichtlich bei der Durchsetzung Ihrer Verträge.