Beschwerde in Straf- und Owi-Sachen - Terminsverlegung

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Unser Zeichen: 

In dem verfahren gegen

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wird gegen die Weigerung des Gerichts, auf begründeten Antrag der Verteidigung hin den Hauptverhandlungstermin aufzuheben

 Beschwerde

eingelegt.

 Der Unterzeichner verkennt keinesfalls, dass die Festlegung eines Hauptverhandlungstermins als eigenständige, richterliche Bestimmung in einem eine Entscheidung vorbereitenden Prozessvorgang grundsätzlich nicht einer Beschwerdeanfechtung unterworfen ist.

Erzeugt jedoch -wie im vorliegenden Fall- eine rechtsfehlerhafte Ermessens ausübung des Gerichts eine besondere selbstständige Beschwer, ist der Beschwerde dennoch eröffnet (OLG Düsseldorf StraFo1998, 120)

Dies gilt vor allem, wenn "unschwer vermeidbar" Recht eines Angeklagten oder Betroffenen beeinträchtigt wird, sich des Beistands des gewählten Verteidigers seines Vertrauens zu bedienen  (OLG München NStZ 1994, 451; OLG Frankfurt StV 1995, 10; OLG Hamburg StV 1995, 11; LG 

[ENDE DER VORSCHAU]




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