Eidesstattliche Versicherung
EIDESSTATTLICHE VERSICHERUNG
In Kenntnis ... Bedeutung ... eidesstattlichen Versicherung ... über Folgen ... Abgabe ... unrichtigen eidesstattlichen Versicherung belehrt, ( § 156 StGB „ Wer ... einer zur Abnahme ... Versicherung an Eides statt zuständigen Behörde ... solche Versicherung falsch abgibt ... unter Berufung auf ... solche Versicherung falsch aussagt, wird mit
Freiheitsstrafe bis ... 3 Jahren ... mit Geldstrafe bestraft.“ )
erkläre ... hiermit an Eides statt:
Zur Person:
Zuname:
Vorname:
geboren am:
wohnhaft in:
Straße:
Zur Sache:
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