Selbständige Beschwerde
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Eilt, sofort vorlegen!
In dem Bußgeldverfahren gegen
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wird gegen _ Entscheidung _ Vorsitzenden, dem Antrag _ Verteidigung auf
Terminsverlegung nicht stattzugeben, hiermit
selbständige Beschwerde
eingelegt.
Der Unterzeichner erwartet, _ das Gericht diesen Beschwerdeantrag dem
einzig _ allein zur Entscheidung hierüber zuständigen Landgericht vorlegt
und bis _ dessen Entscheidung keine Hauptverhandlung durchführt!!!
Beschwerdebegründung:
Zweifelsohne ist _ Festlegung eines Hauptverhandlungstermins als eigenständige richterliche Bestimmung
in einem _ Entscheidung vorbereitenden Prozessvorgang grundsätzlich nicht _ Beschwerdeanfechtung
nach § 305 StPO unterworfen.
So jedoch _ rechtsfehlerhafte Ermessensausübung _ Gerichts vorliegt, geht _ obergerichtliche
Rechtssprechung _ einer besonderen selbständigen Beschwer aus, _ den Beschwerdeweg eröffnet
(OLG Düsseldorf, StRAFO 1998, 120).
Dies gilt vor allem dann, wenn „unschwer vermeidbar“ Rechte _ Betroffenen beeinträchtigt werden.
Die Fürsorgepflicht gebietet es einem Gericht – auch in Bußgeldverfahren – _ Anwesenheit _ gewählten
Verteidigers in _ Hauptverhandlung _ ermöglichen. _ Ausnahme hiervon gilt, falls es dem Betroffenen in
Anbetracht _ Bedeutung _ Sache oder ihrer tatsächlichen oder rechtlichen Schwierigkeiten ausnahmsweise
zuzumuten wäre, sich selbst _ verteidigen (OLG Zweibrücken, zfs 96,115).
Im Hinblick auf _ Sach- _ Rechtslage ist _ dieser Ausnahme keinesfalls auszugehen – wie bitte
soll sich _ juristischer Laie mit _ Möglichkeiten _ OWiG, StPO sowie _ technischen Einzelheiten
einer Geschwindigkeitsmessung auseinandersetzen können.
Terminiert _ Gericht in _ üblichen Urlaubszeit muss man mit urlaubsbedingter Verhinderung _ Betroffenen
ebenso rechnen, wie mit urlaubsbedingter Verhinderung _ Verteidigers. _ Verlegungsgesuch darf in solchen Fällen
nicht abgelehnt werden (OLG Frankfurt, zfs 94, 269).
Auch bei einfach _ klar gelagerten Fällen _ nicht notwendigen Verteidigung besteht _ Terminsverlegungsanspruch
- _ Antrag auf Verlegung kann nicht mit dem Hinweis darauf, _ in _ Kanzlei _ Verteidigers mehrere Anwälte
tätig sind, abgelehnt werden. Generell kommt es immer nur auf _ Verteidiger an, _ die Wahl _ Betroffenen angenommen hat (OLG München, NStZ 94, 451).
Diese Grundsätze sind in Bußgeldverfahren _ beachten (OLG Zweibrücken, NZV 93, 81; zfs 96, 115; Bay. ObLG, zfs 94, 387; LG München, NJW 95, 1439).
Die _ Unterzeichner angegebenen Gründe für _ Verlegung sind nachvollziehbar, mehr als ausreichend
und unter Beweis gestellt- _ Beschwerde ist somit stattzugeben.
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