Sofortige Beschwerde bei Fristverläumnis
An das
Amtsgericht .......
.........
.........
Per Telefax: ............
Unser Zeichen: Ihr AZ: |
In ... Bußgeldverfahren gegen
..........................
wird gegen (Ziffer ...) ... amtsgerichtlichen Beschlusses ... .........
sofortige Beschwerde
eingelegt.
Die Statthaftigkeit ... Beschwerde ergibt sich aus ... §§ 206 a StPO, 464 III StPO.
Die ... der letztgenannten Norm statuierte Beschränkung gilt nach ... Rechtssprechung nicht,
wenn gegen ... Hauptsacheentscheidung zwar ... Rechtsmittel statthaft ist, einem bestimmten
Prozessbeteiligten mangels Beschwer aber nicht zusteht (vergleiche beispielsweise OLG München, Stra Fo 97, 191).
Begründet wird ... sofortige Beschwerde mit ... Tatsache, ... ein offensichtlicher Verfahrensfehler ...
Amtsgerichts – nämlich ... mangelnde Fristüberwachung – nicht dazu führen darf, ... Betroffenen
mit Verteidigerkosten ... belasten.
Gemäß § 467 I StPO sind ... Fällen wie ... vorliegenden auch ... notwendigen Auslagen ... Betroffenen ...
Staatskasse anzulasten.
Für ... Anwendung ... § 467 III 2. Alternative StPO ist aus Sicht ... Verteidigung kein Raum,
da ... Verfahrenshindernis durch ... Gericht selbst geschaffen wurde ... keinesfalls feststeht, ... bei
Hinwegdenken desselben eine Verurteilung mit Sicherheit ... erwarten gewesen wäre (vergleiche beispielsweise
BGH NSTZ 2000, 330).
Aufgrund ... obigen Ausführungen sind deshalb ... notwendigen Auslagen ... Angeklagten zwingend ...
Staatskasse aufzuerlegen – ... eine ... anderen Fällen nach letztzitierter Norm mögliche Ermessensentscheidung
zu Lasten ... Angeklagten besteht weder Anlass noch Spielraum.
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