Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
An das
Amtsgericht ................
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per Telefax: ......................
Unser Zeichen: Ihr AZ: |
In dem Bußgeldverfahren gegen
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beantragt _ Unterzeichner
Wiedereinsetzung in _ vorigen Stand.
Innerhalb _ Wiedereinsetzungsfrist wird erklärt, _ weder _ Betroffene,
noch _ Unterzeichner mit _ Rücknahme _ Einspruchs – aus nicht nach-
vollziehbaren Gründen _ Unterbevollmächtigten vorgenommen – einver-
standen sind _ auf einem Urteil bestehen.
Nach eindeutiger Rechtssprechung darf _ Verteidiger _ Einspruch nur mit
ausdrücklicher Ermächtigung eines Einspruchsberechtigten (im vorliegenden
Fall _ Betroffenen) zurücknehmen – vergleiche § 302 II StPO in Verbindung mit I Satz 2.
Dies gilt für _ vom Verteidiger selbst eingelegten Einspruch ebenso wie für _ Einspruch eines Betroffenen.
Fehlt diese Ermächtigung, so ist _ entsprechende Erklärung unwirksam – _ Einspruch ist also nicht zurückgenommen.
Weder in _ schriftlichen Vollmacht _ Unterzeichners, noch in _ erteilten Untervollmacht ist aufgeführt,
dass _ Unterzeichner oder _ Unterbevollmächtigter ohne Ermächtigung _ Betroffenen _ Einspruch
zurücknehmen dürften – _ Unterbevollmächtigte hat hier eindeutig „contra legem“ gehandelt!
Betroffener _ Unterzeichner möchten – mit _ erbrachten anwaltlichen Dienstleistung _ Unterbevollmächtigten
in keinster Weise konform gehend – nach Durchführung _ Hauptverhandlung _ schriftlich abgesetztes Urteil in
Händen halten, welches _ Unterzeichner sodann auftragsgemäß _ prüfen hat.
Aufgrund _ unzulässigen Einspruchsrücknahme ist _ Verfahren fortzuführen!
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