Vollmacht Grundstückskauf de/eng

(notarielle Beurkundung erforderlich!)

Vollmacht

 

Die ...... GmbH, Frankfurt am Main (AG ......, HRB .....), vertreten durch den Geschäftsführer ......, geboren am ......., geschäftsansässig ......, ........

 

 

- nachfolgend „Vollmachtgeberin“ genannt -

 

erteilt hiermit

 

Herrn ......, geboren am ......., geschäftsansässig .......... GmbH, ......... ..., ......,

 

- im folgenden "Bevollmächtigte" genannt -

 

Vollmacht

unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB, mit dem Recht, Untervollmacht zu erteilen, zur Vertretung beim Erwerb der Wohnungseigentumsrechte Nr. .., .., .., ....., eingetragen in den Grundbüchern des Amtsgerichts ........... von ......l Blätter ....., ......, ..... und ....... zum Preis von insgesamt ....................... € ohne Maklerprovision zu Lasten des Käufers.

Der Bevollmächtigte ist ermächtigt, die Vertragsbedingungen zu vereinbaren und den Grundstückskaufvertrag für den Vollmachtgeber abzuschließen, sowie alle Erklärungen abzugeben, die zur Durchführung des Vertrages erforderlich werden.

 

Er ist ferner bevollmächtigt, im Zusammenhang mit dem Grundstückserwerb zur Sicherung von Darlehensverbindlichkeiten mit der Darlehensgeberin die Bestellung von dinglichen Sicherheiten an Grundstücken oder Gesellschaftsanteilen in unbeschränkter Höhe nebst Zinsen und sonstigen Nebenleistungen zu vereinbaren. Das schließt die Abgabe der banküblichen Sicherungszweck- und Abtretungserklärungen sowie von abstrakten Schuldanerkenntnissen gegenüber den Kreditinstituten, die Unterwerfung und die Abgabe sämtlicher grundbuchlicher Rangerklärungen ein, sowie die Vollmachtgeberin wegen aller Zahlungsverpflichtungen persönlich und deren Grundbesitz dinglich der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwerfen.

 

Im Zweifel ist diese Vollmacht weit auszulegen.

 

Diese Vollmacht unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Der für diese Vollmacht maßgebliche Text ist derjenige in deutscher Sprache. Im Falle von Widersprüchen zwischen der deutschen und der englischen Fassung hat daher die deutsche Fassung Vorrang.

 

Frankfurt am Main, den .................

 

..... 

[ENDE DER VORSCHAU]




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