Neue Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung
Jedes Jahr im Herbst legt die Regierung einen Referentenentwurf einer „Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung“ für das Folgejahr vor so auch in diesem Jahr für 2012.
Das Bundeskabinett hat im September darüber beraten und vorläufige Werte bekanntgegeben.
Renten- und Arbeitslosenversicherung
In der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in den alten Bundesländern von 5.500 € auf monatlich 5.600 € (= jährlich 67.200 €).
In den neuen Bundesländern bleibt die BBG (wie schon 2011) bei monatlich 4.800 € = jährlich 57.600 €
Der Beitragssatz in der Rentenversicherung verändert sich zum 01.01.2012 vss. auf 19,6 %
Kranken- und Pflegeversicherung
Die BBG steigt in der Kranken- und Pflegeversicherung geringfügig an.
In diesen Versicherungszweigen liegt sie 2012 bundeseinheitlich bei monatlich 3.825 € = jährlich 45.900 € (2011: monatlich 3.712,50 € = jährlich 44.550 €).
Jahresarbeitsentgelt-Grenze
Ab dem 1. Januar 2012 sind alle Arbeitnehmer krankenversicherungsfrei, die 2011 jährlich mehr als 49.500 € verdient haben und 2012 voraussichtlich mehr als 50.850 € verdienen werden.
LIESEGANG & Partner
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