Steuerberatungskosten wieder voll abzugsfähig?

Es besteht Hoffnung, dass Steuerberatungskosten künftig wieder unbegrenzt als Sonderausgaben geltend gemacht werden können.
Nach den Angaben des Deutschen Steuerberaterverbandes ist beim Bundesfinanzhof eine Revision unter dem Az.: X R 10/08 anhängig.
Es wird daher empfohlen im Rahmen der Einkommensteuerveranlagungen, wie in den Jahren vor 2006, die Steuerberatungskosten in voller Höhe auch als Sonderausgaben geltend zu machen.
Gegen die Nichtberücksichtigung dieser Ausgaben in den entsprechenden Einkommnensteuerbescheiden sollte Einspruch eingelegt werden. Zur Begründung kann auf das anhänige Verfahren beim Bundesfinanzhof verwiesen werden. Gleichzeit kann das Ruhen des Verfahrens bis zu einer entgültigen Entscheidung beantragt werden.
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