Keine Markenverletzung durch Google-Adwords
Die Verwendung eines fremden Kennzeichens als Google-Adword stelle keine kennzeichenmäßige Benutzung und damit keine Markenverletzung dar. Sie sei auch unter lauterkeitsrechtlichen Gesichtspunkten nicht wegen Rufausbeutung oder Behinderung zu beanstanden.
Nunmehr wird sich der BGH mit der höchst umstrittenen Frage zu beschäftigen haben.
OLG Düsseldorf, Urteil vom 23. 1. 2007 - 20 U 79/06 (nicht rechtskräftig) (Beta Layout), Sachverhalt und Gründe in BeckRS 2007, 02259. - Die Revision wird beim BGH unter dem Az. I ZR 30/07 geführt.
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