Ende der elektronischen Signatur!?
Die Abteilungsleiter der Finanzministerien des Bundes und der Länder wollen in dieser Woche darüber sprechen, ob auf die elektronische Signatur ganz verzichtet werden kann. Dies geht aus einem Diskussionspapier des Bundesfinanzministeriums hervor.
Bisher schreibt § 14 des Umsatzsteuergesetzes für elektronisch übermittelte Rechnungen eine qualifizierte digitale Signatur vor, damit der Empfänger die Vorsteuer für sie beim Finanzamt geltend machen kann. Diese Vorschrift basiert auf eine EU-Direktive aus dem Jahr 2006, die Mitte dieses Jahres geändert worden ist. Die Änderung sieht jetzt die vollständige Gleichstellung von Papier- und elektronischen Rechnungen vor und soll von den Mitgliedsstaaten bis 2013 umgesetzt werden. Somit sind keine technischen Verfahren mehr vorgegeben, die die Unternehmen verwenden müssen, um die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit zu prüfen.
Quelle: heise online
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