hotel.de kann nicht als Wortmarke geschützt werden
Für Hoteldienstleistungen bietet die Marke keine Unterscheidungskraft.
Der Begriff „Hotel“ bezieht sich nicht auf einen bestimmten Dienstleistungsanbieter, sondern auf die Art des Dienstleistungsangebots und provoziert die Frage, um welches Hotel es sich handelt. Der Begriff „Hotel“ leistet somit das Gegenteil einer Unterscheidungsfunktion, er entindividualisiert; der Zusatz „de“, die Topleveldomain für Deutschland, ebenfalls.
Tip: Derart beschreibende oder allgemeine Begriffe grafisch aufbereiten und als Wort-/Bildmarke anmelden.
HABM 4. Beschwerdekammer, Entscheidung vom 13. 9. 2006 - R 631/2006-4 (hotel.de)

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