Vollstreckung eines Titels in Spanien
Zur Vereinfachung der Durchsetzung von Forderungen in der EU wurden zahlreiche Gesetze erlassen. So gibt gibt es ein europäisches Mahnverfahren, das dafür sorgt, dass Bürger und Unternehmen, die in der EU unternehmerisch oder als Privatperson aktiv sind, schneller zu ihrem Geld kommen.
Allerdings regelt sich oft die konkrete Vollstreckung eines Titels im Ausland nach dem Prozessrecht des Landes, in dem dieser Titel vollstreckt werden soll. Daraus ergeben sich in der Praxis Schwierigkeiten, den im EU - Mahnverfahren erwirkten Titel zu vollstrecken.
Unsere Gruppe von deutschen und spanischen Anwälten kann Ihnen schnell und kompetent bei der Realisierung Ihrer Zahlungsansprüche gegen Schuldner mit Vermögen in Spanien helfen.
Im Inland können wir dafür sorgen, dass Sie bezüglich eines vollstreckbaren Titels z.B. einen europäischen Mahnbescheid erhalten. Wenn trotz des Erlasses des europäischen Mahnbescheids der Schuldner seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt, sorgen wir dafür, dass dieser Titel in Spanien vollstreckt wird und konkrete Pfändungsmaßnahmen eingeleitet werden.
Dafür ist - trotz des schon etwa erwirkten Titels durch das EU - Mahnverfahren - nochmals die Einreichung einer einfachen Klage und die Intervention eines spanischen Prokurators erforderlich, wobei die Erfolgsmöglichkeiten des Verfahrens sehr hoch, sind, falls auf der Gegenseite in Spanien Vermögen vorhanden ist.
Lassen Sie sich von uns beraten. Wir sorgen dafür, dass Sie Ihr Geld zurückerhalten, obwohl der Schuldner im Ausland lebt. Mit uns können Sie auf Deutsch kommunizieren, während wir Ihr Anliegen vor Ort auf Spanisch vorbringen.
LIESEGANG & Partner
In diesem NewsBlog schreiben Experten unserer Kanzlei regelmäßig über aktuelle rechtliche Themen, insbesondere zu Marken und Designs.